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Anwalt nimmt Anwalt - PKH

 
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Taschenrechner
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.05.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 14:47    Titel: Anwalt nimmt Anwalt - PKH Antworten mit Zitat

Hallo,

wie ist das?

Ein Anwalt, der nachweislich kaum zu tun hat, wird verklagt.
Der Kläger muß ja bei Unterliegen, die Anwaltskosten des Beklagten zahlen.

Ist das auch der Fall, wenn der Kläger PKH bekommt?
Sind dann die Anwaltskosten des beklagten Anwaltes nicht willkürlich herbeigeführte, unnötige Kosten?

Gruß
Taschenrechner
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Bob Loblaw
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 15:00    Titel: Re: Anwalt nimmt Anwalt - PKH Antworten mit Zitat

Taschenrechner hat folgendes geschrieben::

Ist das auch der Fall, wenn der Kläger PKH bekommt?


Ja.

Zitat:

Sind dann die Anwaltskosten des beklagten Anwaltes nicht willkürlich herbeigeführte, unnötige Kosten?


Nein, er könnte sich auch theoretisch selber vertreten und trotzdem Anwaltskosten geltend machen (§ 91 II ZPO)
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 17:19    Titel: Antworten mit Zitat

Ist übrigens bei anderen Berufen nicht anders.

Wenn ich einem Kfz-Meister das Auto demoliere, kann ich ja auch nicht einwenden, er könne das ja auch kostenlos in seiner Freizeit reparieren. Cool
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 17:05    Titel: Antworten mit Zitat

Aber die Umsatzsteuer dürfte dann nicht anfallen, so dass es etwas günstiger wird Smilie.

Nachtrag: Aber das mit dem autoschaden ist doch etwas anders als bei Rechtsstreitigkeiten:
Wenn ich jemandem sein Auto beschädige, der von Beruf kein KFZ-Mechaniker o.ä. ist, und er repariert sein Auto trotzdem selbst, muss ich m.W. die üblichen Reparaturkosten ersetzen. Wenn ich jemanden zu Unrecht verklage und dieser jemand ist kein Anwalt und vertritt sich selbst (Amtsgericht), muss ich ihm nichts ersetzen außer ggf. wirklich entstandene Schäden.
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Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

Des Rätsels Lösung: § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO Winken

I-user hat folgendes geschrieben::
Aber die Umsatzsteuer dürfte dann nicht anfallen, so dass es etwas günstiger wird

Kommt drauf an. Wird der Anwalt in beruflicher Hinsicht tätig (einklagen von ausstehendem Honorar z.B.), dann liegt keine zu versteuernde Leistung vor. Wird der Anwalt in eigener privater Sache tätig (z. B. Klage wegen einer Rückzahlung eines privat gewährten Darlehens), dann liegt eine steuerpflichtige Entnahme i. S. d. UStG vor, so daß auf diese Leistung des Anwaltes Umsatzsteuer zu entrichten ist.
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mindamino
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 25.03.2009
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 13:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hinzukommend besteht für denjenigen stets eine Strafbarkeit, der sich einen Anwalt nimmt, wenn er die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat!
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 13:10    Titel: Antworten mit Zitat

Nö. Er kann den Anwalt trotzdem zahlen wollen und zwar aus Omas soeben geerbtem Vermögen.
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mindamino
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 25.03.2009
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 13:51    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich gilt, dass sich derjenige strafbar macht, der sich einen Anwal nimmt und die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat!
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Taschenrechner
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.05.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 15:41    Titel: Re: Anwalt nimmt Anwalt - PKH Antworten mit Zitat

Jetzt schweift es aber ganz schön ab.

Das hier, war die Antwort, die ich suchte:
Bob Loblaw hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Sind dann die Anwaltskosten des beklagten Anwaltes nicht willkürlich herbeigeführte, unnötige Kosten?

Nein, er könnte sich auch theoretisch selber vertreten und trotzdem Anwaltskosten geltend machen (§ 91 II ZPO)

Danke! Bob Loblaw!

Danke auch an M.A.S., der noch einen nachvollziehbaren Vergleich mit dem KfZ-Meister brachte.

Taschenrechner
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 15:58    Titel: Antworten mit Zitat

mindamino hat folgendes geschrieben::
Grundsätzlich gilt, dass sich derjenige strafbar macht, der sich einen Anwal nimmt und die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat!


Nein
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 16:01    Titel: Re: Anwalt nimmt Anwalt - PKH Antworten mit Zitat

Taschenrechner hat folgendes geschrieben::
...
Danke auch an M.A.S., der noch einen nachvollziehbaren Vergleich mit dem KfZ-Meister brachte.
...

... auch ein Chirurg braucht sich nicht selbst zu operieren, ein Zahnarzt nicht selbst die Zähne zu ziehen und ein Therapeut sich selbst nicht zu therapieren.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 16:17    Titel: Antworten mit Zitat

Bzw. wenn er es tut, kann er es über die Kasse abrechnen. Cool
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Smiler
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 16:55    Titel: Antworten mit Zitat

mindamino hat folgendes geschrieben::
Grundsätzlich gilt, dass sich derjenige strafbar macht, der sich einen Anwal nimmt und die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat!

Ich denke, grundsätzlich dürfte dieser keine Probleme haben "dank" der eidesstatttlichen die wirtschaftlichen Voraussetzungen für PKH zu erfüllen.
Aber selbstredend bin ich kein Student im ersten Semester oder doch schon fertiger Jurist oder was auch immer. Smilie
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 18:32    Titel: Antworten mit Zitat

mindamino hat folgendes geschrieben::
Grundsätzlich gilt, dass sich derjenige strafbar macht, der sich einen Anwal nimmt und die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat!


Blödsinn.

Jurastudent, ne? Naja..... Mußte noch 'n bißchen was lernen bis zum Staatsexamen. Mit den Augen rollen
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 21:52    Titel: Antworten mit Zitat

Smiler hat folgendes geschrieben::
Ich denke, grundsätzlich dürfte dieser keine Probleme haben "dank" der eidesstatttlichen die wirtschaftlichen Voraussetzungen für PKH zu erfüllen.


Ist ja auch so. Der von mindamino (alias F.L.) angesprochene Fall war auch ganz anders und wird von ihm nur wieder mal verzerrt wahrgenommen und noch verzerrter wiedergegeben.

Der Fall lag wohl so (so wurde es in anderen Foren wiedergegeben), daß der Mandant eine EV abgegeben hatte, viel später dann einen Anwalt nahm und diesen nicht bezahlt hat, daraufhin wegen Betruges einen Strafbefehl bekam.
Herr L. hat nun so argumentiert, daß der angeblich Mittellose doch nicht mittellos war, also der Betrug gar nicht erwiesen sei, weil er ja trotz EV doch Geld gehabt hätte.
Parallel argumentiert er, der Betreffende war doch mittellos und damit auch wieder armes Opfer, weil er bei Anwaltszwang rechtlos sei.
Also ist der Betreffende gleichzeitig mittellos gewesen und doch nicht mittellos, sodaß der Betreffende immer im Recht und die "Gegenseite" immer im Unrecht ist, egal wie man es dreht. So kann man sich die Situation auch komplett schönreden. Cool

Für den klar denkenden Betrachter ergeben sich nur drei Buchstaben: PKH.

(Da es vermutlich um ihn selbst geht, fällt das Argument auch flach, er habe nicht gewußt, daß es PKH gibt, denn angeblich berät der Herr L. ja sogar Richter und Anwälte in Rechtsangelegenheiten. *lol*)
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