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AGB-Änderungen im Newsletter mitgeteilt

 
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kessyf
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 13:22    Titel: AGB-Änderungen im Newsletter mitgeteilt Antworten mit Zitat

Wer kann mir weiterhelfen?
Ich habe mich letztes Jahr bei einer Website mit einem kostenlosen Account angemeldet. Der Anbieter hat mir im Januar und im Februar einen Newsletter geschickt, den ich aber (leider) nicht gelesen habe, da ich dachte es handelt sich um Werbung. Dann kam eine Zahlungsaufforderung. Die haben die AGB´s geändert und den Account kostenpflichtig gemacht. Das stand alles im Newsletter, aber da ich den nicht gelesen hab, wusste ich nichts davon.
Wie ist hier die Rechtslage. Darf man in einem Newsletter über solche Dinge informieren?
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 13:35    Titel: Antworten mit Zitat

Duerfen tun sie schon, nur wirksam wird das nicht.
Es geht nicht zufaellig darum: www.vz-berlin.de/link545981A.html
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kessyf
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, vielen Dank für den Tip. Da bin ich aber erleichtert.
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michael24
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.02.2009
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 16:13    Titel: Antworten mit Zitat

Kann jemand einfach so per EMail eine solche AGB-Änderung machen, nur so, das es nicht mit kosten verbunden ist, sondern einfach eben mit Änderungen an den AGB?
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 22:57    Titel: Antworten mit Zitat

Man kann den Inhalt eines Vertrages nicht einfach so, einseitig, ändern.
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Geist ist Geil!
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michael24
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.02.2009
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 12:09    Titel: Antworten mit Zitat

Das wurde aber gemacht, wenn man innerhalb von 14 Tagen nicht auf diesen Link klickt, gilt das als akzeptiert.
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 13:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ist rechtlich trotzdem Quatsch. Ausserdem soll der Emailversender erstmal beweisen, daß der Empfänger die Email wirklich empfangen hat. Denn das müsste er, wenn er aus der Email einen Rechtsanspruch ableiten will.
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