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recht.de :: Thema anzeigen - Kann man jemanden wg. falscher e.V. auf Gefängnis verklagen?
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Kann man jemanden wg. falscher e.V. auf Gefängnis verklagen?
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FOC
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 22:38    Titel: Antworten mit Zitat

Dummerchen hat folgendes geschrieben::
[
Von einer bereits gelaufenen Raeumungsklage kann ich hier wirklich nichts erkennen, aber vielleicht ist meine Glaskugel auch einfach nur eingestaubt.

Richtig: es ist keine Räumungsklage gelaufen - wozu auch, wenn man danach keine Schritt weiter wäre (s.u.)?????

Nochmals (der für dieses Forum natürlich rein hypothetische Fall - der in Deutschland ja überhaupt nicht denkbar ist):
Der Mieter stopft die angemietete Halle voller Gerümpel und zahlt die Miete nicht und wird dadurch zum Schuldner beim Vermieter. Der Vermieter wird zum Gläubiger. Der Mieter lügt bei der e.V. den Gerichtsvollzieher an, weil er z.B. angibt, keine Fahrräder zu haben aber in der Halle u.a. knapp 100 Fahrräder sind. Der Staatsanwalt weigert sich die Anzeige des Vermieters gegen den Mieter wegen falscher e.V. zu bearbeiten, weil der Mieter wegen anderer Verfahren höhere Strafen zu erwarten hat.

Der Vermieter hat das Problem, dass der Gerichtsvollzieher, die 200m³ Gerümpel abtransportieren und einlagern will und dafür 5-10T€ Vorschuss möchte, den der Vermieter nie wieder sehen würde, da das Gerümpel vermutlich nur 1000 Euro bringt.

Die Einlagerung in der eigenen Halle ist billiger als in der Halle vom GV.

Wenn nun also ein Räumungstitel vorläge, wäre der Vermieter nicht glücklicher, denn der GV möchte dann von ihm 5-10T€ = 4 Jahresmieten um tätig zu werden.

2 Anwälte haben aufgegeben.

Alternativ überlegt der Vermieter, ob man nicht eine Drohkulisse aufbauen kann, indem der Mieter so verklagt wird, dass er in der Klageschrift liest, dass er so verklagt wird, dass ihn Gefängnis (wegen falscher e.V.) erwartet. Wohlmöglich würde der Mieter dann die Halle räumen, damit man die Klage fallen läßt.

Nun die Frage im Forum "Strafrecht": Wie kann man eine solche Klage konstruieren???
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Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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Dummerchen
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 23:04    Titel: Antworten mit Zitat

FOC hat folgendes geschrieben::
Alternativ überlegt der Vermieter, ob man nicht eine Drohkulisse aufbauen kann, indem der Mieter so verklagt wird, dass er in der Klageschrift liest, dass er so verklagt wird, dass ihn Gefängnis (wegen falscher e.V.) erwartet. Wohlmöglich würde der Mieter dann die Halle räumen, damit man die Klage fallen läßt.

Nun die Frage im Forum "Strafrecht": Wie kann man eine solche Klage konstruieren???


Die Frage ist in ihren verschiedenen Inkarnationen doch bereits mehrfach beantwortet: gar nicht.
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FOC
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 23:25    Titel: Antworten mit Zitat

Was würde passieren, wenn der Gläubiger dennoch so eine Klageschrift bei Gericht einreichen würde? Würde das Gericht die zwei Kopien dem Schuldner zustellen oder dem Kläger alles zurück schicken?
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 23:33    Titel: Antworten mit Zitat

Der Zuständige Sachbearbeiter am Gericht würde das wahrscheinlich in die Ablage M wandern lassen. Vielleicht noch mit dem Hinweis, daß sie für sowas nicht zuständig sind.
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DrFaustus
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Anmeldungsdatum: 17.03.2008
Beiträge: 87

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 12:00    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn doch der Mieter laut Staatsanwaltschaft sowieso höhere Strafen aus anderen Verfahren zu befürchten hat. Wieso sollte ihn eine weitere (geringfügige) Anklage dazu bringen seine Schulden zu begleichen?

Ich sehe hier keinerlei Drohkulisse...
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 12:05    Titel: Antworten mit Zitat

Und wieso sollte er die Schulden begleichen, wenn er die Strafe aus dem Strafverfahren eh zu erwarten hat..
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DessertWolf
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 12:07    Titel: Antworten mit Zitat

DrFaustus hat folgendes geschrieben::
Wenn doch der Mieter laut Staatsanwaltschaft sowieso höhere Strafen aus anderen Verfahren zu befürchten hat. Wieso sollte ihn eine weitere (geringfügige) Anklage dazu bringen seine Schulden zu begleichen?

Ich sehe hier keinerlei Drohkulisse...


Das habe ich mir auch gerade gedacht.

Klaut jemand ein Apfel und wurde wegen Bananen klauen zum Tode verurteilt, warum soll er sich dann noch um den Apfel kümmern?
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Trillerpfeiffe
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.03.2009
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 17:25    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, kann man nicht.

Wenn der STA das einstellt, dann kann man Beschwerde einreichen.

Ausserdem kann man den STA anzeigen wegen Rechtsbeugung.
Da kann man die Welle machen.

Im Ggenzug kassiert man einige Anzeigen und die werden dann nicht eingestellt, soviel ist sicher.

Man nehme das russische Inkasso, das wirkt.
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Der Anwalt gewinnt immer. Egal ob Freispruch oder Lebenslang. Die Kohle geht beim Anwalt ein, so oder so.
Erra human est, gilt auch für die mit den schwarzen Robben.
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