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Verfasst am: 20.03.09, 20:03 Titel: Taschenkontrolle im Supermarkt
Hallo,
ich weiß, dass es dieses Thema bereits im Forum gibt. In diesem Thread möchte ich ausdrücklich keine Diskussion beginnen, ob man diesen Kontrollen widersprechen sollte oder ob sie sinnvoll sind usw. Es geht nur um die Frage: Wie ist die Rechtslage?
1. Im Jurawiki habe ich bereits gelesen, dass Taschenkontrollen nur bei konkretem Verdacht (beobachtetem Diebstahl) undnur durch die Polizei zulässig sind BGH (Az: VII ZR 221/95).
2. die eigentliche Frage: ändert sich daran etwas, wenn Schilder zur Abgabe von Taschen vor Betreten des Marktes auffordern?
Verfasst am: 22.03.09, 14:55 Titel: Re: Taschenkontrolle im Supermarkt
blue4111 hat folgendes geschrieben::
2. die eigentliche Frage: ändert sich daran etwas, wenn Schilder zur Abgabe von Taschen vor Betreten des Marktes auffordern?
Wie ist die Rechtslage?
Das ändert nichts an der Rechtslage. Ich arbeite selbst im Sicherheitsdienst und war zeitweise mit Personalkontrollen betraut. Die klare Ansage lautet: Bei Verdacht soll der Mitarbeiter seine Tasche öffnen, besser noch alles daraus auf den Tisch oder eine andere Fläche legen. Macht er das nicht, darf der Sicherheitsdienst keinesfalls selbst die Tasche ausräumen, genau genommen darf er sie nicht mal in die Hand nehmen.
Macht er dies nicht und besteht ein konkreter Verdacht oder wurde der MA (der Kunde) konkret beobachtet, muss die Polizeit hinzugezogen werden. Gleiches gilt übrigens mit dem Kontrollieren von Jacken und Hosen(-Taschen) _________________ ich bin KEINE Signatur, sondern eine moderativ zensierte Unterschrift und diene lediglich der allgemeinen DEKORATION und gesellschaftlichen BELUSTIGUNG!
Sollte sich anschliessend heraus stellen, das der MA oder Kunde nicht! gestohlen hat,
ist der Supermarkt zum Schadenersatz gegenüber dem Kunden verpflichtet....
Ini einem konkreten Fall, waren es 200,-Euro
Da wartet man doch gerne auf Toto und Harry _________________ Der Anwalt gewinnt immer. Egal ob Freispruch oder Lebenslang. Die Kohle geht beim Anwalt ein, so oder so.
Erra human est, gilt auch für die mit den schwarzen Robben.
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 25.03.09, 17:37 Titel:
Trillerpfeiffe hat folgendes geschrieben::
Ini einem konkreten Fall, waren es 200,-Euro
Quellenangabe?
Ein anderes Urteil in diesem Zusammenhang ist dem Forum übrigens bekannt --> www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=159643 und da kann man gleichzeit sehen, wie man die Quelle angibt. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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