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Unterhalt an nichtehelichen Sohn

 
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tomcraft
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.03.2009
Beiträge: 1
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 16:40    Titel: Unterhalt an nichtehelichen Sohn Antworten mit Zitat

Hallo, ich habe mich heute neu angemeldet um möglichst kompetente Antworten auf einige Fragen zu bekommen, die sich mir in letzter Zeit stellten.

Also, ich bin seit vier Jahren glücklich geschieden und habe zwei Kinder. Einen unehelichen Sohn aus einer früheren Beziehung, er wird im August 16 Jahre alt und nach dem damaligen alten Recht hat die Mutter das alleinige Sorgerecht. Aus der Ehe habe ich eine Tochter, sie wird im Juli 8 Jahre alt.

Mein Sohn ist ein ganz normaler Junge und ich habe ein sehr gutes Verhältnis zu ihm. Seit Geburt zahle ich regelmäßig den vom Jugendamt festgesetzen Unterhalt. Leider klappt es in der Schule nicht so gut; er geht auf eine Hauptschule und hatte im letzten Halbjahreszeugnis sechs Fünfen... Natürlich werde ich ihn sehr unterstützen, dass er die neunte Klasse doch noch schafft und eine Lehrstelle bekommt, er möchte Koch werden, was ja zu Glück ein realistischer Berufswunsch ist.

Seine Mutter ist heute verheiratet und es gab das Thema, aus Berlin weg zu ziehen nach Sachsen, was mein Sohn komplett ablehnte. Ich hatte dann schon einen Antrag an das Familiengericht geschrieben auf Sorgerecht bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht aber das hatte sich dann erledigt, weil die Umzugspläne ( erstmal? ) vom Tisch waren.

Mitten in der Pubertät hat mein Sohn natürlich auch seine ersten Freundinnen und manche sind wohl schon 17 oder 19, wie er freimütig erzählte. Ob das stimmt oder Angeberei ist weiß ich nicht, allerdings wenn er bei mir ist rufen genug Mädchen an um zu glauben, dass er kein kompletter Spinner ist in dieser Richtung. Am letzten Wochenende während einer Familienfeier erklärte er, nun vater zu werden im September...sollte dann allerdings nur ein Spaß sein, als er unsere verdutzten Gesichter sah...

Nun meine Fragen :

a.) Endet mit dem 18. Geburtstag meines Sohnes die Unterhaltspflicht automatisch oder ist das an bestimmte Bedingungen geknüpft?

b.) Hätte mein Antrag auf Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht wohl Erfolg gehabt wenn mein Sohn nicht wegziehen, sondern bei mir hätte wohnen wollen? In Anbetracht der schlechten schulischen Leistungen sei noch angemerkt, dass er an seiner jetzigen Hauptschule besondere Förderung erhält durch eine kleine Klasse von nur elf Schülern mit zwei Klassenlehrerinnen, was ja bei einem Wegzug nicht mehr gegeben wäre.

c.) Sollte mein Sohn keine Lehrstelle finden oder im Anschluss an eine Lehre keine Arbeit muss ich dann seinen Harz IV-Anteil zahlen? Wenn ja: bis er 25 ist oder für immer, bis er Arbeit findet? Seine Mutter und deren heutiger Ehemann leben mit weiteren zwei Kindern derzeit von Harz IV.

d.) Wenn seine Aussage, er würde im September Vater werden, kein Joke wäre: Müsste ich an seiner Stelle den Unterhalt für sein Kind zahlen?

Danke für alle Antworten!
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 17:43    Titel: Re: Unterhalt an nichtehelichen Sohn Antworten mit Zitat

tomcraft hat folgendes geschrieben::
Nun meine Fragen:


Zitat:
a.) Endet mit dem 18. Geburtstag meines Sohnes die Unterhaltspflicht automatisch oder ist das an bestimmte Bedingungen geknüpft?

Eltern sind mindestens solange unterhaltspflichtig, bis das Kind eine berufsqualifizierende Ausbildung abgeschlossen hat, die der Eignung und der Neigung des Kindes entspricht.

Zitat:
b.) Hätte mein Antrag auf Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht wohl Erfolg gehabt wenn mein Sohn nicht wegziehen, sondern bei mir hätte wohnen wollen? In Anbetracht der schlechten schulischen Leistungen sei noch angemerkt, dass er an seiner jetzigen Hauptschule besondere Förderung erhält durch eine kleine Klasse von nur elf Schülern mit zwei Klassenlehrerinnen, was ja bei einem Wegzug nicht mehr gegeben wäre.

Bei einer Entscheidung über das elterliche Sorgerecht orientiert sich das Familiengericht nur am Wohl des Kindes. Es wäre möglich, dass das Gericht bei seiner Entscheidung dem Umstand, das der Sohn bei einem Umzug kurz vor dem Abschluss seiner schulischen Ausbildung die Schule, an der er ganz besonders gefördert wird, hätte verlassen müssen, eine erhebliche Bedeutung beigemessen hätte.

Zitat:
c.) Sollte mein Sohn keine Lehrstelle finden oder im Anschluss an eine Lehre keine Arbeit muss ich dann seinen Harz IV-Anteil zahlen? Wenn ja: bis er 25 ist oder für immer, bis er Arbeit findet? Seine Mutter und deren heutiger Ehemann leben mit weiteren zwei Kindern derzeit von Harz IV.

Wenn der Sohn keine Lehrstelle findet, besteht die Unterhaltspflicht seines Vaters einige Zeit fort, während der Sohn eine Lehrstelle sucht. Voraussetzung ist, dass der Sohn sich intensiv bemüht, eine Lehrstelle zu finden. Wenn der Sohn nach abgeschlossener Lehre keine Arbeitsstelle findet, ist er verpflichtet, selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen. Er muss jede zumutbare Arbeit annehmen. Er muss auch zu einem Ortswechsel bereit sein. Er muss sich bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend melden. Nur wenn es ihm nicht gelingt, trotz intensivster Bemühungen die Mittel für seinen Lebensunterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit zu verdienen, bleibt der Vater unterhaltspflichtig.

Einen Hartz IV-Anteil des Sohnes braucht der Vater nicht zu zahlen.

Zitat:
d.) Wenn seine Aussage, er würde im September Vater werden, kein Joke wäre: Müsste ich an seiner Stelle den Unterhalt für sein Kind zahlen?

Nein.
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