Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
djmugge FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.11.2005 Beiträge: 122 Wohnort: Hannover
|
Verfasst am: 22.03.09, 15:03 Titel: Strafantrag wegen falscher Impressumangaben |
|
|
Als Betreiber von zahlreichen Webseiten verfolge ich die Abmahnwelle in Deutschland mit einer gewissen Sorge. Die eine oder andere "Situation", teils bekannt, teils selbst betroffen zum Teil fiktiv hinterlässt dabei bei mir ein Fragezeichen:
Inwieweit kann ich strafrechtlich belangt werden, wenn ich als Privatperson falsche Angaben im Impressum mache?
Konkret:
X wurde von Y angeschrieben, da er die Urheberrechte an seinen Texten verletzt haben soll. Y hat X nun angeschrieben, die Post kam aber als unzustellbar zurück. Anschrift ist korrekt, evtl. hat der Namenszusatz c/o Sowieso auf dem Schreiben gefehlt. Dieser steht aber so im Impressum auch nicht drin.
X sollte also - meiner Meinung nach zumindest deshalb strafrechtlich nichts zu befürchten haben. Die Urheberrechtsverletzung lassen wir hier mal aussen vor. _________________ ich bin KEINE Signatur, sondern eine moderativ zensierte Unterschrift und diene lediglich der allgemeinen DEKORATION und gesellschaftlichen BELUSTIGUNG! |
|
Nach oben |
|
|
DessertWolf FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.02.2009 Beiträge: 126
|
Verfasst am: 23.03.09, 12:18 Titel: |
|
|
???????????????????
Seit wann ist man als Privatperson verpflichtet ein Impressum zu schalten? |
|
Nach oben |
|
|
FM FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 7320
|
Verfasst am: 23.03.09, 12:45 Titel: |
|
|
Zitat: | Seit wann ist man als Privatperson verpflichtet ein Impressum zu schalten? |
Da dies schon seit etlichen Jahren so ist, dürfte das genaue Datum kaum eine Rolle spielen. |
|
Nach oben |
|
|
juggernaut FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.03.2009 Beiträge: 1479 Wohnort: derzeit: Thüringen
|
Verfasst am: 23.03.09, 13:00 Titel: |
|
|
korrekt, aber was das mit strafrecht zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht. _________________ .
juggernaut
wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche) |
|
Nach oben |
|
|
Tehlak FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.12.2004 Beiträge: 457
|
Verfasst am: 23.03.09, 13:58 Titel: |
|
|
Ein fehlerhaftes Impressum kann eine Ordnungswidrigkeit sein. Aber Strafbar ist es nicht. |
|
Nach oben |
|
|
DessertWolf FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.02.2009 Beiträge: 126
|
Verfasst am: 23.03.09, 14:00 Titel: |
|
|
FM hat folgendes geschrieben:: | Zitat: | Seit wann ist man als Privatperson verpflichtet ein Impressum zu schalten? |
Da dies schon seit etlichen Jahren so ist, dürfte das genaue Datum kaum eine Rolle spielen. |
Davon weiß ich nichts. Wenn ich eine HP habe wo ich Bilder von meinen Fingern ausstelle, wäre mir neu das ich da meine Adresse angeben muß. Meine Daten sind beim Provider hinterlegt bei dem ich die HP habe.
Nachtrag :
Nach § 5 des Telemediengesetzes (TMG) gilt die Impressumspflicht für alle Anbieter geschäftsmäßiger in der Regel gegen Entgelt angebotener Telemedien.
Da steht nichts von Privatperson. |
|
Nach oben |
|
|
nordlicht02 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.12.2006 Beiträge: 6040
|
Verfasst am: 23.03.09, 14:20 Titel: |
|
|
DessertWolf hat folgendes geschrieben:: | Nach § 5 des Telemediengesetzes (TMG) gilt die Impressumspflicht für alle Anbieter geschäftsmäßiger in der Regel gegen Entgelt angebotener Telemedien.
|
Trotzdem ist fast jede Seite impressumpflichtig. Nachzulesen u. a. hier
Als geschäftsmäßig wird eine Seite bereits dann angesehen, wenn sie nachhaltig betrieben wird. Es muss auch nicht etwas gegen Entgelt angeboten werden. Darüber hinaus muss man noch zwischen geschäfts- und gewerbsmäßig unterscheiden.
Und wenn, wie im ET geschrieben, mehrere Seiten betrieben werden, wird es sich kaum um die berühmte Ausnahme handeln, die Seite mit den drei Bildern: mein Haus, mein Auto, mein Hund, für die vermutlich tatsächlich kein Impressum benötigt wird. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen. |
|
Nach oben |
|
|
DessertWolf FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.02.2009 Beiträge: 126
|
Verfasst am: 23.03.09, 14:35 Titel: |
|
|
Wenn es so sein sollte, müßte man den Betriber der HP aber Vorsatz beweisen. |
|
Nach oben |
|
|
Adromir FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 30.10.2005 Beiträge: 5610 Wohnort: Hannover
|
Verfasst am: 23.03.09, 14:58 Titel: |
|
|
Nö, muss man nicht. Man kann da auch fahrlässig handeln. _________________ Geist ist Geil! |
|
Nach oben |
|
|
djmugge FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.11.2005 Beiträge: 122 Wohnort: Hannover
|
Verfasst am: 24.03.09, 00:29 Titel: |
|
|
Tehlak hat folgendes geschrieben:: | Ein fehlerhaftes Impressum kann eine Ordnungswidrigkeit sein. Aber Strafbar ist es nicht. |
Es wurde angedroht, wegen (angeblicher) Falschangaben im Impressum Strafantrag zu stellen. Die Frage ob nun Straftat oder "nur" Owi hatte sich mir auch gestellt. Ich sehe im StGB nix was hier zutreffen würde. _________________ ich bin KEINE Signatur, sondern eine moderativ zensierte Unterschrift und diene lediglich der allgemeinen DEKORATION und gesellschaftlichen BELUSTIGUNG! |
|
Nach oben |
|
|
Trillerpfeiffe Interessierter
Anmeldungsdatum: 19.03.2009 Beiträge: 17
|
Verfasst am: 25.03.09, 17:28 Titel: |
|
|
Ein falsche Impressum führt regelmässig zur ZIVIL Rechtlichen ABMAHNUNG
mit entsprechenden KOSTEN und ener EINSTWEILIGEN VERFÜGUNG
Strafrecht haben wir hier nicht und OWI haben wir auch nicht.
Dann wäre ebxxx nicht voll mit den falschen Impressionisten... _________________ Der Anwalt gewinnt immer. Egal ob Freispruch oder Lebenslang. Die Kohle geht beim Anwalt ein, so oder so.
Erra human est, gilt auch für die mit den schwarzen Robben. |
|
Nach oben |
|
|
Gammaflyer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
|
Verfasst am: 25.03.09, 17:49 Titel: |
|
|
Trillerpfeiffe hat folgendes geschrieben:: | OWI haben wir auch nicht. |
Doch.
http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__16.html
Hier besonders Absatz 2 erste Alternative 1. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln! |
|
Nach oben |
|
|
|