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Taschenrechner Interessierter
Anmeldungsdatum: 23.05.2006 Beiträge: 13
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Verfasst am: 17.03.09, 14:47 Titel: Anwalt nimmt Anwalt - PKH |
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Hallo,
wie ist das?
Ein Anwalt, der nachweislich kaum zu tun hat, wird verklagt.
Der Kläger muß ja bei Unterliegen, die Anwaltskosten des Beklagten zahlen.
Ist das auch der Fall, wenn der Kläger PKH bekommt?
Sind dann die Anwaltskosten des beklagten Anwaltes nicht willkürlich herbeigeführte, unnötige Kosten?
Gruß
Taschenrechner |
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Bob Loblaw FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.06.2007 Beiträge: 1258
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Verfasst am: 17.03.09, 15:00 Titel: Re: Anwalt nimmt Anwalt - PKH |
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Taschenrechner hat folgendes geschrieben:: |
Ist das auch der Fall, wenn der Kläger PKH bekommt? |
Ja.
Zitat: |
Sind dann die Anwaltskosten des beklagten Anwaltes nicht willkürlich herbeigeführte, unnötige Kosten? |
Nein, er könnte sich auch theoretisch selber vertreten und trotzdem Anwaltskosten geltend machen (§ 91 II ZPO) |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 17.03.09, 17:19 Titel: |
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Ist übrigens bei anderen Berufen nicht anders.
Wenn ich einem Kfz-Meister das Auto demoliere, kann ich ja auch nicht einwenden, er könne das ja auch kostenlos in seiner Freizeit reparieren. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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I-user FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 5309 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 21.03.09, 17:05 Titel: |
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Aber die Umsatzsteuer dürfte dann nicht anfallen, so dass es etwas günstiger wird .
Nachtrag: Aber das mit dem autoschaden ist doch etwas anders als bei Rechtsstreitigkeiten:
Wenn ich jemandem sein Auto beschädige, der von Beruf kein KFZ-Mechaniker o.ä. ist, und er repariert sein Auto trotzdem selbst, muss ich m.W. die üblichen Reparaturkosten ersetzen. Wenn ich jemanden zu Unrecht verklage und dieser jemand ist kein Anwalt und vertritt sich selbst (Amtsgericht), muss ich ihm nichts ersetzen außer ggf. wirklich entstandene Schäden. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage." |
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Kobayashi Maru FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 4524
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Verfasst am: 22.03.09, 17:53 Titel: |
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Des Rätsels Lösung: § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO
I-user hat folgendes geschrieben:: | Aber die Umsatzsteuer dürfte dann nicht anfallen, so dass es etwas günstiger wird |
Kommt drauf an. Wird der Anwalt in beruflicher Hinsicht tätig (einklagen von ausstehendem Honorar z.B.), dann liegt keine zu versteuernde Leistung vor. Wird der Anwalt in eigener privater Sache tätig (z. B. Klage wegen einer Rückzahlung eines privat gewährten Darlehens), dann liegt eine steuerpflichtige Entnahme i. S. d. UStG vor, so daß auf diese Leistung des Anwaltes Umsatzsteuer zu entrichten ist. _________________ Karma statt Punkte! |
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mindamino Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 25.03.2009 Beiträge: 18
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Verfasst am: 25.03.09, 13:08 Titel: |
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Hinzukommend besteht für denjenigen stets eine Strafbarkeit, der sich einen Anwalt nimmt, wenn er die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat! |
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Kobayashi Maru FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 4524
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Verfasst am: 25.03.09, 13:10 Titel: |
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Nö. Er kann den Anwalt trotzdem zahlen wollen und zwar aus Omas soeben geerbtem Vermögen. _________________ Karma statt Punkte! |
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mindamino Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 25.03.2009 Beiträge: 18
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Verfasst am: 25.03.09, 13:51 Titel: |
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Grundsätzlich gilt, dass sich derjenige strafbar macht, der sich einen Anwal nimmt und die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat! |
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Taschenrechner Interessierter
Anmeldungsdatum: 23.05.2006 Beiträge: 13
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Verfasst am: 25.03.09, 15:41 Titel: Re: Anwalt nimmt Anwalt - PKH |
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Jetzt schweift es aber ganz schön ab.
Das hier, war die Antwort, die ich suchte:
Bob Loblaw hat folgendes geschrieben:: | Zitat: | Sind dann die Anwaltskosten des beklagten Anwaltes nicht willkürlich herbeigeführte, unnötige Kosten? |
Nein, er könnte sich auch theoretisch selber vertreten und trotzdem Anwaltskosten geltend machen (§ 91 II ZPO) |
Danke! Bob Loblaw!
Danke auch an M.A.S., der noch einen nachvollziehbaren Vergleich mit dem KfZ-Meister brachte.
Taschenrechner |
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questionable content FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.02.2005 Beiträge: 6312 Wohnort: Mein Körbchen.
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Verfasst am: 25.03.09, 15:58 Titel: |
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mindamino hat folgendes geschrieben:: | Grundsätzlich gilt, dass sich derjenige strafbar macht, der sich einen Anwal nimmt und die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat! |
Nein _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions. |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 25.03.09, 16:01 Titel: Re: Anwalt nimmt Anwalt - PKH |
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Taschenrechner hat folgendes geschrieben:: | ...
Danke auch an M.A.S., der noch einen nachvollziehbaren Vergleich mit dem KfZ-Meister brachte.
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... auch ein Chirurg braucht sich nicht selbst zu operieren, ein Zahnarzt nicht selbst die Zähne zu ziehen und ein Therapeut sich selbst nicht zu therapieren. |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 25.03.09, 16:17 Titel: |
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Bzw. wenn er es tut, kann er es über die Kasse abrechnen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Smiler FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.03.2005 Beiträge: 5641 Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E
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Verfasst am: 25.03.09, 16:55 Titel: |
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mindamino hat folgendes geschrieben:: | Grundsätzlich gilt, dass sich derjenige strafbar macht, der sich einen Anwal nimmt und die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat! |
Ich denke, grundsätzlich dürfte dieser keine Probleme haben "dank" der eidesstatttlichen die wirtschaftlichen Voraussetzungen für PKH zu erfüllen.
Aber selbstredend bin ich kein Student im ersten Semester oder doch schon fertiger Jurist oder was auch immer. _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht! |
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Kobayashi Maru FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 4524
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Verfasst am: 25.03.09, 18:32 Titel: |
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mindamino hat folgendes geschrieben:: | Grundsätzlich gilt, dass sich derjenige strafbar macht, der sich einen Anwal nimmt und die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat! |
Blödsinn.
Jurastudent, ne? Naja..... Mußte noch 'n bißchen was lernen bis zum Staatsexamen. _________________ Karma statt Punkte! |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 25.03.09, 21:52 Titel: |
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Smiler hat folgendes geschrieben:: | Ich denke, grundsätzlich dürfte dieser keine Probleme haben "dank" der eidesstatttlichen die wirtschaftlichen Voraussetzungen für PKH zu erfüllen. |
Ist ja auch so. Der von mindamino (alias F.L.) angesprochene Fall war auch ganz anders und wird von ihm nur wieder mal verzerrt wahrgenommen und noch verzerrter wiedergegeben.
Der Fall lag wohl so (so wurde es in anderen Foren wiedergegeben), daß der Mandant eine EV abgegeben hatte, viel später dann einen Anwalt nahm und diesen nicht bezahlt hat, daraufhin wegen Betruges einen Strafbefehl bekam.
Herr L. hat nun so argumentiert, daß der angeblich Mittellose doch nicht mittellos war, also der Betrug gar nicht erwiesen sei, weil er ja trotz EV doch Geld gehabt hätte.
Parallel argumentiert er, der Betreffende war doch mittellos und damit auch wieder armes Opfer, weil er bei Anwaltszwang rechtlos sei.
Also ist der Betreffende gleichzeitig mittellos gewesen und doch nicht mittellos, sodaß der Betreffende immer im Recht und die "Gegenseite" immer im Unrecht ist, egal wie man es dreht. So kann man sich die Situation auch komplett schönreden.
Für den klar denkenden Betrachter ergeben sich nur drei Buchstaben: PKH.
(Da es vermutlich um ihn selbst geht, fällt das Argument auch flach, er habe nicht gewußt, daß es PKH gibt, denn angeblich berät der Herr L. ja sogar Richter und Anwälte in Rechtsangelegenheiten. *lol*) _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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