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Privat-Inso: muß ich ausziehen? HILFEEEEE

 
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lijosama
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.04.2005
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 07.04.05, 10:13    Titel: Privat-Inso: muß ich ausziehen? HILFEEEEE Antworten mit Zitat

Hallo! Ich bin neu hier und habe ein paar Frage, wäre froh, wenn sie mir jemand beantworten könnte, also:
1. Mein Mann und ich ( beide Umschüler!) haben beide die EV abgegeben ( Gesamteinkommen mtl. 1850€ incl. Kindergeld; und sind leider hochverschuldet. Wir stehen auf der Warteliste einer caritativen Schuldnerberatung und werde wohl oder übel die Privat-Inso einreichen müssen. Wir wohnen in einem kleinen, alten Haus zur Miete, 120 qm Wohnfläche, die Miete beträgt warm 550€ incl. Wassergeld + 150€ für Strom & Gas ( KM 490€) etc. Wir haben 2 Kinder ( 10 J. und 17 Mon.) wovon der Große nur am Wochenende bei uns ist, aber er ist auch bei uns gemeldet.Jetzt meine Frage: Kann uns jemand zwinden, wenn wir die Privat-Inso einreichen und sie genehmigt wurde, aus dem Haus auszuziehen? Weil die Wohnfläche zu groß oder die Miete zu hoch ist?

2. Ich fahre ein Auto, dass meine Mutter gekauft hat, was ich ihr aber im Monat mit 250 € abzahle, und das zahle ich nicht an sie, sondern an die Darlehensgeber-Bank, über unser Konto. Ich brauche das Auto, um zu meiner Umschulungsstätte zu kommen ( 50 KM weit weg). Was passiert damit jetzt, wenn wir die Inso einreichen? Muß ich das Auto abgegeben? Gepfändet werden konnte es ja nicht, weil meine Mutter es ja gekauft hat ( sie steht im Kaufvertrag).

3. Kann einem jemand vorschreiben, was man mit dem unpfändbaren verbleibendem Geld macht?

Ich wäre für Antworten, die mir weiterhelfen, wirklich dankbar!!! Smilie
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Gast






BeitragVerfasst am: 07.04.05, 16:26    Titel: Warum ausziehen??? Antworten mit Zitat

Ich glaube kaum, dass ihr ausziehen müsst. Die Miete ist doch sehr human. Mit dem Auto wird es kompliziert. Wenn es auf Euch angemeldet ist, kümmert es wohl kaum, wer das Auto gekauft hat. Wenn ihr an eine Bank zahlt, wird die mit zu den Gläubigern gezählt und daß ihr zahlt, wird auch festgestellt.Es kann Euch ein älteres Modell zugemutet werden. Wartet einfach mal die Beratung ab. Von hier aus viele Grüße und es wird alles besser, man kann wieder ruhiger schlafen und weiß wenigstens woran man ist. Übrigens wird Kindergeld nicht als Einkommen gerechnet und es gibt spezielle tabellen, wo festgelegt ist, wieviel Euch im Monat genommen werden kann. Gruß von einer Leidensgenossin...
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Der Internationale
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Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 881
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 07.04.05, 18:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo lijosama!

Grundsätzlich: DU MACHST DIR VIEL ZU VIEL SORGEN!!!

Zitat:

1. Mein Mann und ich ( beide Umschüler!) haben beide die EV abgegeben ( Gesamteinkommen mtl. 1850€ incl. Kindergeld; und sind leider hochverschuldet. Wir stehen auf der Warteliste einer caritativen Schuldnerberatung und werde wohl oder übel die Privat-Inso einreichen müssen.


Tja, das ewige Leid mit der Wartezeit! Daran wird man wohl angesichts der Flexibilität der Wohlfahrtsverbände wohl nie was ändern können!

Euer Gesamteinkommen hilft nicht zum Ratschlag! Was verdienst DU (netto)? Was verdient Dein Mann (netto)? Kindergeld interessiert nicht! Das ist unpfändbar und wird beim Einkommen nicht berücksichtigt!

Zitat:

Wir wohnen in einem kleinen, alten Haus zur Miete, 120 qm Wohnfläche, die Miete beträgt warm 550€ incl. Wassergeld + 150€ für Strom & Gas ( KM 490€) etc. Wir haben 2 Kinder ( 10 J. und 17 Mon.) wovon der Große nur am Wochenende bei uns ist, aber er ist auch bei uns gemeldet.Jetzt meine Frage: Kann uns jemand zwinden, wenn wir die Privat-Inso einreichen und sie genehmigt wurde, aus dem Haus auszuziehen? Weil die Wohnfläche zu groß oder die Miete zu hoch ist?


Die Privat-Inso wird nicht "genehmigt"! Sie kann nur mangels kostendeckender Masse abgelehnt werden, was bei Euch aber nur Theorie ist, da Ihr einen Kostenstundungsantrag stellen werdet (bei der Schuldnerberatung darauf achten! Aber ich denke, das werden die schon noch hinbekommen.)

Die qm Eurer Wohnfläche interessiert keinen. Der Vermieter kann Euch (z.B. wegen rückständiger Mieten [gibt's welche?]) dann nicht mehr kündigen, wenn der InsoAntrag abgegeben ist. Der Insolvenzverwalter wird den Mietvertrag nur dann kündigen, wenn durch das Einkommen die Miete nicht gedeckt ist. Das ist bei Euch ja nicht gegeben.

Zitat:

2. Ich fahre ein Auto, dass meine Mutter gekauft hat, was ich ihr aber im Monat mit 250 € abzahle, und das zahle ich nicht an sie, sondern an die Darlehensgeber-Bank, über unser Konto. Ich brauche das Auto, um zu meiner Umschulungsstätte zu kommen ( 50 KM weit weg). Was passiert damit jetzt, wenn wir die Inso einreichen? Muß ich das Auto abgegeben? Gepfändet werden konnte es ja nicht, weil meine Mutter es ja gekauft hat ( sie steht im Kaufvertrag).


Wieso sollte das Auto gepfändet werden? Das gehört doch Deiner Mutter! Auf wen ist der Wagen angemeldet? Wer zahlt Steuer? Auf wen läuft die Versicherung?

Zitat:

3. Kann einem jemand vorschreiben, was man mit dem unpfändbaren verbleibendem Geld macht?


Grundsätzlich nein! Aber woran denkst Du?


Gruß

Der Internationale
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lijosama
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.04.2005
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 08.04.05, 13:00    Titel: Hallo, Internationaler :-) Antworten mit Zitat

Euer Gesamteinkommen hilft nicht zum Ratschlag! Was verdienst DU (netto)? Was verdient Dein Mann (netto)? Kindergeld interessiert nicht! Das ist unpfändbar und wird beim Einkommen nicht berücksichtigt!

Ich bekomme netto 869 und mein Mann 959 €.
Rückständige Miete gibt es keine.

Wieso sollte das Auto gepfändet werden? Das gehört doch Deiner Mutter! Auf wen ist der Wagen angemeldet? Wer zahlt Steuer? Auf wen läuft die Versicherung?


Die Versicherung und Anmeldung läuft auf meinen Namen. Nur der Kaufvertrag auf ihren.

Danke für deine Hilfe!! LG, Sandra
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Der Internationale
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Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 881
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 08.04.05, 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo lijosama,

bei Euch ist jeweils nichts pfändbar.

Ob das mit dem Auto so völlig problemlos läuft, hängt vom Insolvenzverwalter ab. Kann sein, daß er verlangt, daß Du das Auto auf Deine Mutter ummeldest.

Vielleicht solltest Du ohnehin überlegen, ob das nicht besser wäre (falls möglich). Denn bzgl. Steuer und Vers. wird/kann folgendes passieren:

1. WIRD passieren:

Das Finanzamt rechnet die Stuer mit Tag der InsOEröffnung exakt ab. Die ab Eröffnungstag eigentlich dann zu erstattende Steuer wird mit Forderungen des FAs verrechnet oder vom IV zur Masse gezogen. Dann bekommt Ihr eine neue Stuerfestsetzung AB Eröfnnung (das heißt de facto, Ihr müßt einen Großteil der Steuer 2mal bezahlen!).

2. KANN passieren:

Der IV fordert Dich auf, den Wagen umzumelden und kassiert die zu erstattende Versicherung ebnfalls zur Masse.

Gruß

Inti
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kuratel
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Anmeldungsdatum: 01.03.2005
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: 08.04.05, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Inti,
Zitat:
1. WIRD passieren:

Das Finanzamt rechnet die Stuer mit Tag der InsOEröffnung exakt ab. Die ab Eröffnungstag eigentlich dann zu erstattende Steuer wird mit Forderungen des FAs verrechnet oder vom IV zur Masse gezogen. Dann bekommt Ihr eine neue Stuerfestsetzung AB Eröfnnung (das heißt de facto, Ihr müßt einen Großteil der Steuer 2mal bezahlen!).

Ist das zwangsläufig so? Kann das Finanzamt die erhaltene KfZ-Steuer mit anderen Forderungen verrechnen, auch wenn als Verwendungszweck "KfZ-Steuer Kennzeichen..." angegeben ist?
Oder hab ich Dich jetzt falsch verstanden?
kuratel
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lijosama
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.04.2005
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 08.04.05, 17:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, Inti!

ich zahl aber noch gar keine Steuer, es handelt asich um einen sog. Neuwagen, wird diesen Monat 1 Jahr alt, d.h. ich bin noch 1 Jahr steuerfrei...und nun?
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lijosama
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.04.2005
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 08.04.05, 17:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, Inti!

ich zahl aber noch gar keine Steuer, es handelt asich um einen sog. Neuwagen, wird diesen Monat 1 Jahr alt, d.h. ich bin noch 1 Jahr steuerfrei...und nun?
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Der Internationale
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Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 881
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 08.04.05, 18:07    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Hallo Inti,

Zitat:
1. WIRD passieren:

Das Finanzamt rechnet die Stuer mit Tag der InsOEröffnung exakt ab. Die ab Eröffnungstag eigentlich dann zu erstattende Steuer wird mit Forderungen des FAs verrechnet oder vom IV zur Masse gezogen. Dann bekommt Ihr eine neue Stuerfestsetzung AB Eröfnnung (das heißt de facto, Ihr müßt einen Großteil der Steuer 2mal bezahlen!).

Ist das zwangsläufig so? Kann das Finanzamt die erhaltene KfZ-Steuer mit anderen Forderungen verrechnen, auch wenn als Verwendungszweck "KfZ-Steuer Kennzeichen..." angegeben ist?
Oder hab ich Dich jetzt falsch verstanden?
kuratel


Ja, das kann UND MACHT das Finanzamt! Und wenn die es nicht machen, weil es z.B. keine Stuerschulden gibt, dann macht es der IV!

Deine Idee mit dem Verwendungszweck ist bei üblichen Steuerzahlungen bindend. Hier passiert aber etwas anderes:

Die KFZ-Steuer wird zwar 1 Jahr im voraus bezahlt, wird aber jeweils Tag für Tag fällig. Deshalb kann die "zuviel im voraus gezahlte Steuer" eben zur Masse gezogen werden (vom IV) oder dann vom Auszahlenden (=FA) aufgerechnet werden gegen Forderungen die dort wegen anderer Dinge bestehen!

Gruß

Inti
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Der Internationale
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Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 881
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 08.04.05, 18:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo lijosama,

bzgl. Steuerhast Du dann Glück gehabt. Das Vers.-Problem bleibt (und ist nicht billig, da ich vermute, daß Du Vollkasko versichert hast Cool )

Gruß

Inti
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kuratel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.03.2005
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: 09.04.05, 09:57    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Die KFZ-Steuer wird zwar 1 Jahr im voraus bezahlt, wird aber jeweils Tag für Tag fällig. Deshalb kann die "zuviel im voraus gezahlte Steuer" eben zur Masse gezogen werden (vom IV) oder dann vom Auszahlenden (=FA) aufgerechnet werden gegen Forderungen die dort wegen anderer Dinge bestehen!

aaah, ich habe verstanden Winken
Danke!
kuratel
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