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Anwalt die Wahrheit erzählen?
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MasterDesaster
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.03.2009
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 18:37    Titel: Anwalt die Wahrheit erzählen? Antworten mit Zitat

Hallo,

mein Freund hat ein Problem, da er selbst keinen Nerv hat sich zu erkundigen, mache ich das hier für ihn, denn er ist nächste Woche beim Rechtsanwalt, deswegen möchte ich mich hier für ihn schlau machen.

Er ist momentan 15 Jahre alt.

Es geht um Betrug, es gab eine Hausdurchsuchung bei ihm.

In (Firmenname entfernt) hat er ein Produkt gekauft, welches er als nicht erhalten gemeldet hat. Er hat das Produkt aber erhalten. Über (Firmenname entfernt) hat er das Geld wieder zurückgefordert.
1 Woche nachdem er bei (Firmenname entfernt) diesen Konflikt gemeldet hat, hatte der Verkäufer des Produkts Strafanzeige gestellt. Gestern gab es jetzt bei ihm eine Hausdurchsuchung deswegen, die Strafanzeige ist von Ende Januar.

Der Konflikt bei (Firmenname entfernt) wurde FÜR den Verkäufer entschieden, das heißt, der Verkäufer hat das Geld in voller Höhe bekommen (Konflikt endete gestern, ein paar Stunden vor der Durchsuchung).

Das Produkt hat er bereits wieder verkauft, bzw. ich habe es für ihn verkauft, da er es nicht über seinen Account laufen lassen wollte, dass keine Verbindung des Verkaufs zu ihm besteht.

Zuerst wurde das Produkt per Paket versendet, da man bei dieser Versandart jedoch nachprüfen kann, ob das Paket angekommen ist, hat er die Annahme verweigert. Er bat den Verkäufer, das Produkt als Päckchen zu versenden, dies ist auch geschehen (also unversichert).

Eine Aussage wurde bisher noch nicht getätigt, die Sache sieht also jetzt so aus:

Das Produkt (Verkaufspreis ca. 550€) ist wieder verkauft worden, es wurde also bei der Durchsuchung nicht gefunden.
Er ist 15 Jahre alt, bisher war noch nie die Polizei bei ihm wegen irgendwas (keine Vorstrafen).
Der Verkäufer hat das Geld in voller Höhe.
Das Produkt ist offiziell auf dem Versandweg verschwunden.

Er geht wie gesagt nächste Woche zum Rechtsanwalt. Wie soll er da vorgehen? Kann er dem Anwalt die Wahrheit sagen, und der Anwalt versucht es zurecht zu biegen? Oder versucht der Anwalt ihn zu einem Geständnis zu überreden?

Was kann meinem Freund im schlimmsten Fall passieren? Er ist ja wie gesagt noch minderjährig und hat keine Vorstrafen.

Ich wäre echt super dankbar, wenn ihr uns helfen könntet!!
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Obermotzbruder
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 18:44    Titel: Antworten mit Zitat

Welchen Ratschlag, als die Wahrheit zu sagen, erwarten Sie? Wie man sich am Besten aus der Sache herauslavieren kann?
Also Butter bei die Fische und alles auf den Tisch legen, sprich die volle Wahrheit und nichts als die Wahrheit. Böse
_________________
Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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MasterDesaster
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.03.2009
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 18:51    Titel: Antworten mit Zitat

Nun ja, einen Ratschlag, der für ihn am besten ist Winken

Muss er dann vor Gericht bzw. dem Staatsanwalt die Wahrheit sagen? Denn vlt. ginge es besser für ihn aus, wenn man behaupten würde, das Produkt wäre nicht auffindbar, und auf eine Einstellung des Verfahrens zu hoffen.

Wenn der Anwalt die Wahrheit kennt, kann er sie trotzdem verschweigen?
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 18:54    Titel: Antworten mit Zitat

Als Beschuldigert/Angeklagter braucht man gar nicht auszusagen. Man darf auch Lügen, sofern man dabei keine andere Straftat begeht(z.B. eine falsche Verdächtigung).

Das was man einem Anwalt erzählt, muss/darf dieser natürlich nicht preisgeben, wenn der Mandant das nicht möchte.

Und was jetzt das Beste ist, sollte man in der Tat mit dem Anwalt besprechen. Dafür kann ein Forum hier keine Tipps geben.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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MasterDesaster
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.03.2009
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 18:59    Titel: Antworten mit Zitat

Er sollte dem Anwalt also die Wahrheit sagen?

Dann werd ich das so weitergeben, dankeschön Smilie

Was würde denn nach einem Geständnis passieren im schlimmsten Fall? Auch Eintrag ins Führungszeugnis?
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 19:03    Titel: Antworten mit Zitat

MasterDesaster hat folgendes geschrieben::
Er sollte dem Anwalt also die Wahrheit sagen?

Ich sag mal so: Wie soll man denn von seinem Anwalt anständige Arbeit erwarten, wenn der nicht im Bilde über die Geschehnisse ist und dann auf einmal von der Beweisaufnahme vor Gericht überrascht wird.
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Zuletzt bearbeitet von Gammaflyer am 25.03.09, 19:12, insgesamt 1-mal bearbeitet
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MasterDesaster
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.03.2009
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 19:07    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, das hört sich sehr vernünftig an.

Dann werd ich ihm das so weitergeben, ganz großes Dankeschön für eure Hilfe Winken
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Obermotzbruder
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 19:15    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Als Beschuldigert/Angeklagter braucht man gar nicht auszusagen. Man darf auch Lügen, sofern man dabei keine andere Straftat begeht(z.B. eine falsche Verdächtigung).

Das was man einem Anwalt erzählt, muss/darf dieser natürlich nicht preisgeben, wenn der Mandant das nicht möchte.

Und was jetzt das Beste ist, sollte man in der Tat mit dem Anwalt besprechen. Dafür kann ein Forum hier keine Tipps geben.


Dann scheint ja mein Tipp, die volle Wahrheit zu sagen eher kontraproduktiv zu sein? Na ja, da kann man halt nichts machen. Weinen
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MasterDesaster
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.03.2009
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 19:25    Titel: Antworten mit Zitat

Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::
Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Als Beschuldigert/Angeklagter braucht man gar nicht auszusagen. Man darf auch Lügen, sofern man dabei keine andere Straftat begeht(z.B. eine falsche Verdächtigung).

Das was man einem Anwalt erzählt, muss/darf dieser natürlich nicht preisgeben, wenn der Mandant das nicht möchte.

Und was jetzt das Beste ist, sollte man in der Tat mit dem Anwalt besprechen. Dafür kann ein Forum hier keine Tipps geben.


Dann scheint ja mein Tipp, die volle Wahrheit zu sagen eher kontraproduktiv zu sein? Na ja, da kann man halt nichts machen. Weinen


Ich denke nicht, dass irgendetwas kontraproduktiv sein soll. Letztendlich muss ja immer noch er entscheiden was er macht, wenn du sagst, er soll in die Karibik fliehen kann ich das ja auch weitergeben, trotzdem wird er es vermutlich nicht machen Winken
Aber über jede Sache lässt sich nachdenken, vermutlich wird er dem Anwalt auch die Wahrheit sagen, das Argument von Gammaflyer bzgl. des Nichtwissens des Anwalts vor Gericht ist schon recht stark Sehr glücklich
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 19:36    Titel: Antworten mit Zitat

@ MasterDesaster

Liebes FDR-Mitglied,

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MasterDesaster
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.03.2009
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 19:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, 'tschuldigung, wollte es bloß schreiben, dass es besser verständlich ist, die Zahlungsmethode war denke ich schon recht wichtig, denn aufgrund des Konflikts und der vorübergehenden Zahlungseinbehaltung ist die Anzeige ja entstanden Winken

Wird nicht mehr passieren Smilie
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 19:41    Titel: Antworten mit Zitat

Nur um es nochmal deutlich zu machen:


Betrug (versuchter) bleibt es auch dann, wenn der Verlkäufer sein Geld erhalten hat.

Und der zweite Verkäufer des ergaunerten Stückes hat damit Beihilfe zum versuchten Betrug geleistet.

Um dem Obermotzbruder gerecht zu werden (und meinem Gerechtigkeitssinn btw auch), werde ich die nächsten Wochen den Staatsanwalt in mein Nachtgebet einschließen und hoffen, dass er trotz allem Erfolg haben wird.

Sehr böse
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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Obermotzbruder
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 19:43    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
wenn du sagst, er soll in die Karibik fliehen kann ich das ja auch weitergeben


Habe ich nie geschrieben und gesagt schon gar nicht. Ausrufezeichen
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MasterDesaster
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.03.2009
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 19:49    Titel: Antworten mit Zitat

Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::
Zitat:
wenn du sagst, er soll in die Karibik fliehen kann ich das ja auch weitergeben


Habe ich nie geschrieben und gesagt schon gar nicht. Ausrufezeichen


Meinte ich ja auch nicht Auf den Arm nehmen
Wollte damit bloß ausdrücken, dass alle Posts gerne gesehen sind, auch die, die mir jetzt weniger gefallen, wie der von Ronny Sehr böse
Wobei ich ihn natürlich voll und ganz verstehen kann, war das erste und das letzte Mal, werd mir so ne Kacke nicht wieder antun...

Wie siehts eig. mit Führungszeugnis aus? Kann da en Eintrag reinkommen?
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 19:53    Titel: Antworten mit Zitat

MasterDesaster hat folgendes geschrieben::
Wie siehts eig. mit Führungszeugnis aus? Kann da en Eintrag reinkommen?

Wenn beide unter 18 nur bei Jugendstrafe über 2 Jahren und so weit wird es nicht kommen.
_________________
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Zuletzt bearbeitet von Gammaflyer am 26.03.09, 16:19, insgesamt 1-mal bearbeitet
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