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KFZ - Kauf von Privat / Darf das der Verkäufer ?

 
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Politoxikoman
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.03.2009
Beiträge: 3
Wohnort: Gerolstein

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 19:41    Titel: KFZ - Kauf von Privat / Darf das der Verkäufer ? Antworten mit Zitat

Hallo Forum Winken,

ich habe da mal eine für mich schwer zu verstehende Frage.

Ich möchte zunächst einmal die Situation schildern.

Meine Lebensgefährtin arbeitet als Altenpflegerin in der privaten Altenpflege.
Ihre "Chefin" hat, da wir kein Auto hatten, Ihr das Angebot gemacht, ein Auto zu kaufen, dass Sie dann mit ihrem Lohn abzahlen kann.
Es wurde bei einem Autohändler ein passendes Auto gefunden und von der Chefin gekauft, da der Händler um die Garantie/Gewährleistung auszuschließen nur an Gewerbebetreibende verkaufen würde.
Danach hat Sie einen Kaufvertrag mit meiner Frau gemacht und das Auto an Sie verkauft.
Unter den Sondervereinbarungen wurde aufgenommen, dass Sie bis zum Ende des Jahres Zeit hat, das Auto abzuzahlen/abzuarbeiten.
Soweit so gut.
Nun Ist bei dem Auto leider ein Schaden aufgetreten, so dass das Auto in die Werkstatt musste. Die Reparatur belief sich auf 450,- €, die meine Frau und auch ich nicht sofort aufbringen können/konnten.
Wir haben das Auto nur in die Werkstatt gebracht, weil die Chefin die Reparatur quasi vorstrecken wollte.
Auf einmal will die "Chefin" das meine Frau ein Fahrtenbuch schreibt, um einen erhöhten Pflegebedarf geltend zu machen usw. also ziemlich verquer!
Da mir die ganze Situation schon ziemlich spanisch vorkam, hatte ich in der Werkstatt gesagt, dass nur ich oder meine Frau das Auto abholen dürfen.
Heute stellt sich aber heraus, dass das Auto von der Werkstatt herausgegeben worden ist. Die "Chefin" ist mit dem Kaufvertrag vom Händler und den KFZ-Brief der als Sicherung bei Ihr liegen blieb zur Werkstatt und hat das Auto einfach mitgenommen, mit der Aussage, Sie sei die Eigentümerin.

Nun meine Frage, wie ist die Rechtslage ?

Kann Sie einfach so mit dem älteren Vertrag behaupten, es ist ihr Auto ?

Vielen Dank für Eure/Ihre Antwort.
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Politoxikoman
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.03.2009
Beiträge: 3
Wohnort: Gerolstein

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 20:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Beitragschreiber Winken

zunächst mal vielen Dank für deine rasche Antwort.

In der Tat, ich vergaß zu erwähnen, dass ein Eigentumsvorbehalt im Kaufvertrag steht.

Die Sache ist ja die, dass wenn ich nicht zufällig mitbekommen hätte, dass das Auto
schon gar nicht mehr in der Werkstatt ist, mir keiner bescheid gibt/gegeben hat wo es sich befindet.

Auch wurden bisher brav 50 % abgezahlt/abgearbeitet und das Zahlungsziel bis Ende des Jahres stellen keinerlei Probleme dar.

Und vom Vertrag ist auch keiner zurückgetreten, und es wurden auch keine
Vertragsverletzungen oder so angemahnt.

Ich finde sogar, dass die Chefin mit dem alten Vertrag sich widerrechtlich Zugang zur Sache gemacht hat und das wissentlich.
Ich kenn halt nicht den richtigen Terminus, denke aber das nennt man so Winken
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