Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 22.03.09, 18:45 Titel: Zeugin im Ausland, wird Verhandlung verschoben?
Schönen guten tag alle zusammen.
Angenommen es gäb eine Zivilverhandlung und eine Zeugin ist nicht zurgegend, weil sie sich Beruflich ein Jahr in den USA aufhält. Wird die Verhandlung dann bis sie wieder in Deutschland ist vertagt? Oder der Fall ohne die Zeugenaussage verhandelt und entschieden?
Das käme wohl nicht unwesentlich darauf an, wie wichtig die Aussage der Zeugin für den Ausgang des Verfahrens ist. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
öhm, wir waren eigentlich in einer "zivilverhandlung"?
egal - wenn die zeugin so bald wiederkommt und es auf ihre aussage ankommt, wird wahrscheinlich gewartet. sonst kann man auch entweder kommissarisch vernehmen lassen, durch einen richter in USA im wege der rechtshilfe, und wenn es auf die glaubwürdigkeit ankommt, tja ... dann wird auch mal mit allemann nach USA gefahren und die zeugin dort vernommen, auf kosten dessen, der den beweis führen muß (im zivilrecht). so wird bspw. verfahren mit zeugen im ausland, die auch noch dummerweise eine ausländische staatsangehörigkeit haben (die kann man nämlich nicht zum erscheinen vor einem deutschen gericht zwingen). kostenmäßig sehr dumm gelaufen für den, der am ende die kosten zu tragen hat.
wohl dem, der nicht vorher rumschrie, dass er unbedingt eine kammer haben müsse ... ich war mal mit ´nem senat in der ukraine. urlaub war´s nicht, aber trotzdem spannend _________________ .
juggernaut
wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
Geht um strafrechtliche-und zivilrechtliche Verhandlung...steht beides noch aus.
Also ein Jahr würde als "kurzer Zeitraum" definiert. Zeugin ist deustche Staatsbürgerin. In beiden Fällen?
Ist generell davon abzuraten bei zivilrechtlichen Verhandlungen ohne Anwalt zu verhandeln? Wie ist die Rechtslage? Falls diese Frage die Forenregeln verletzt, bitte nicht beantworten.
es geht nicht um den zeitraum, sondern um die frage, ob das beweismittel auf unabsehbare zeit unauffindbar ist. hier ist die zeugin bekannt, wann sie zurückkommt auch, also ist das beweismittel nicht unauffindbar.
ob bei verhandlungen ohne oder mit anwalt aufgetaucht werden sollte, ist keine frage der rechtslage (in beiden fällen darf man das), sondern der persönlichen präferenzen _________________ .
juggernaut
wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.