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Beschluss wurde nicht gefasst, was tun?

 
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Mister
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 11:20    Titel: Beschluss wurde nicht gefasst, was tun? Antworten mit Zitat

Hallo,
auf der JHV wurden an den Vorstand mehrere Anträge mit der Bitte um Beschlussfassung gestellt. Alles form und fristgerecht.
Der erste Antrag sah vor, dass der Verein(über 800 Mitglieder) eine Geschäftsordnung erhält und die Satzung um diesen Satz ergänzt wird, natürlich mit Eintragung beim Vereinsregistergericht.
Der Vorstand hat der MV dazu geraten den Antrag abzulehnen, da bei Änderungen immer die Geschäftsordnung geändert werden müsse!
Der Antrag wurde also abgelehnt. Hat der Vorstand hier falsche Informationen geliefert? Um nicht immer die Satzung zu ändern, würde es ja eine Geschäftsordnung geben, welche ohne viel Wirbel durch den Vorstand geändert werden könnte.

Die weiteren Anträge wurden vorgelesen, dumm kommentiert und es gab darüber dann keine weitere Abstimmung / Beschlussfassung.
Folgendes sagt die Satzung dazu:

Verfahren der Beschlussfassung aller Organe
Allgemeine Bestimmungen:
Jedes Mitglied über 16 Jahre ist stimmberechtigt.
Alle Organe sind beschlussfähig, ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder.
Abstimmungen geschehen „öffentlich durch Handzeichen“.
Für Abstimmungen genügt die „einfache Mehrheit“. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt.

Rechtsgrundlage

Die Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie aller Organe des Vereins werden durch die vorliegende Satzung, sowie die Satzung der in § 5 genannten Organisationen ausschließlich geregelt. Für Streitigkeiten, die aus der Mitgliedschaft zum Verein und aller damit im Zusammenhang stehenden Fragen entstehen, ist der ordentliche Rechtsweg ausgeschlossen, soweit nicht von den satzungsgemäß hierfür zuständigen Stellen eine Sondergenehmigung hierfür erteilt wird.



Was können die Antragsteller tun? Ihre Anträge wurden quasi ignoriert?
Wie sieht hier die Rechtslage aus?

Dank und Gruß
mister
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Bob Loblaw
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 11:29    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Satzungsänderung ist nur dann möglich, wenn auf der Einladung zur Mitgliederversammlung auf diese hingewiesen und die zu ändernden §§ bezeichnet werden (Ausnahme sämtliche Mitglieder sind auf der Versammlung anwesend). In der Versammlung konnte daher wirksam nicht über eine Satzungsänderung abgestimmt werden.
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Mister
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 11:39    Titel: .. Antworten mit Zitat

Was heißt das genau?
Die Einladung war wie üblich, .....Kassenbericht, Entlastung, Ehrung etc. , unter TOP 9 stand dann besondere Anträge.
Anträge konnten bis 24 Std. vor Versammlung abgegeben werden und somit konnte auf der Einladung nix von einer evtl. Satzungsänderung stehen. Darauf hat der Vorstand auch nicht hingewiesen.

Gruß
mister
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Bob Loblaw
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 11:45    Titel: Antworten mit Zitat

Das bedeutet, dass auf der Versammlung keine Satzungsänderungen beschlossen werden konnten.
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Spezi
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 912

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 13:41    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
unter TOP 9 stand dann besondere Anträge.


Der TOP "Anträge" allein genügt nicht.
Außerdem ist § 32 Abs. 1 Satz 2 BGB zu beachten.

Was steht denn in der Satzung zu "Anträgen" genau ?
Handelt es sich vielleicht um Anträge zu Themen die auf der Tagesordnung stehen ?
Für welche Themen kann die Mitgliederversammlung aufgrund ihrer Zuständigkeit nach der Satzung überhaupt Beschlüsse fassen ?
_________________
Spezi

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Mister
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 15:06    Titel: .. Antworten mit Zitat

§ 32 BGB war bei einem Antrag angefügt.
Zu der Satzung, da steht nix zu Anträgen, lediglich in der Einladung zur JHV.

So sehen die TOPs aus

- Feststellen der Stimmberechtigten,
- Verlesen des Protokolls der letzten Jahreshauptversammlung/außerordentlichen
Mitgliederversammlung,
- Rechenschaftsberichte der Mitglieder des Vorstandes,
- Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes,
- Neuwahlen,
- Festlegen der Beitragssätze für das neue Geschäftsjahr,
- besondere Anträge,
- Anfragen der Mitglieder.
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 15:31    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

hier kannst du mal nachlesen :

http://www.lsb-berlin.net/297.0.html

Gruß roni
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Spezi
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 912

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 19:06    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Zu der Satzung, da steht nix zu Anträgen, lediglich in der Einladung zur JHV.

Wie passt das denn zu Schilderung in der Eingangsfrage ?

Zitat:
auf der JHV wurden an den Vorstand mehrere Anträge mit der Bitte um Beschlussfassung gestellt. Alles form und fristgerecht.


Wenn die Satzung nicht vorsieht, dass die Mitglieder zu Themen die NICHT auf der Tagesordnung stehen Anträge stellen können, dann geht das auch nicht.

Der TOP Anträge ist dann nutzlos, wenn der Vorstand sie nicht freiwillig aufgreift.
_________________
Spezi

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Mister
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 10:34    Titel: - Antworten mit Zitat

D.h. der TOP Anträge auf der Einladung hatte keine Wirkung, weil er nicht mit der Satzung übereinstimmt !
Andererseits hat der Vorstand die gestellten Anträge vorgelesen (hat er sie damit selbst aufgegriffen?) und über einen davon abstimmen lassen.

Anscheinend werden die Mitglieder für dumm verkauft, denn sie können keine Anträge stellen. Kann man irgendwie gegen den Vorstand bzw. dessen handeln bzgl. der JHV vorgehen?

Gruß
mister
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Spezi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 912

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 12:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
Zitat:
Kann man irgendwie gegen den Vorstand bzw. dessen handeln bzgl. der JHV vorgehen?


Man muß die Satzungsregelung wohl so sehen, dass der Vorstand/Versammlungsleiter entscheidet, welche Anträge zur Abstimmung kommen. Die Satzung sollte in diesem Punkt überarbeitet werden, da die Unvollständigkeit vom Vorstand ausgenutzt werden kann.

Allerdings hat die Rechtssprechung der nachträglichen Ergänzung der Tagesordnung um weitere Themen ohnehin einen Riegel vorgeschoben. Wahlen, Abwahlen, Satzungsänderungen und ähnlich wichtige Themen können nicht nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt und wirksam beschlossen werden.

Zitat:
und über einen davon abstimmen lassen.

um welches "wichtige" Thema ging es dabei denn ?


Edit JotEs: @Spezi - deine beiden Doppeleinträge habe ich gelöscht.
_________________
Spezi

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Mister
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 20:07    Titel: .. Antworten mit Zitat

Hallo,
ein wichtiges Thema war die Erstellung einer Geschäftsordnung. Die u.a. regelt, welcher Trainer / Übungsleiter wie viel Geld erhält.
Zur Zeit üben alle Vorstandsmitglieder auch noch einen Trainerposten aus und einen anderen Posten (z.B. Platzwart, Putzfrau ...)
Es ist nicht näher bekannt, wie viel Geld dort fliesst und warum. (außer Platzwart 200 Taler/Monat)
Es gibt nichts schriftliches über Abmachungen mit den Trainer /Übungsleitern.
Der eine bekommt was, der andere wenn er Pech hat nicht.

Andererseits lese ich §13+14 so, dass jedes Mitglied (da zur JHV gehörend) ehrenamtlich für den Verein tätig ist, und somit ihm nur die tatsächlich entstandenen Ausgaben ersetzt werden dürften.
(stellt sich die Frage, wie dann die Ausgabe von 18.000Talern lt. Kassenbericht, für Trainer etc. zu sehen ist?)

Gruß
mister


§ 13
Organe des Vereins sind

- die Jahreshauptversammlung
- die außerordentliche Mitgliederversammlung
- der Vorstand
§ 14

Mitgliedschaft und Tätigkeit in einem Organ des Vereins

Die Mitgliedschaft in einem Organ des Vereins ist ein Ehrenamt.
Die Tätigkeit wird ehrenamtlich ausgeführt. Über die Erstattung von baren Auslagen durch Vereinsmitglieder entscheidet der Vorstand.
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Spezi
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 912

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 20:36    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
ein wichtiges Thema war die Erstellung einer Geschäftsordnung. Die u.a. regelt, welcher Trainer / Übungsleiter wie viel Geld erhält.
Zur Zeit üben alle Vorstandsmitglieder auch noch einen Trainerposten aus und einen anderen Posten (z.B. Platzwart, Putzfrau ...)
Es ist nicht näher bekannt, wie viel Geld dort fliesst und warum. (außer Platzwart 200 Taler/Monat)
Es gibt nichts schriftliches über Abmachungen mit den Trainer /Übungsleitern.
Der eine bekommt was, der andere wenn er Pech hat nicht.


Fällt dieses Thema denn in die Zuständigkeit der Mitgliederversammlung ?

In der Satzung solte stehen, wofür der Vorstand zuständig ist und wo die Mitgliederversammlung mitrreden kann.

Unter dem TOP Jahresbericht/Gerschäftsbericht des Vorstandes kann man in einer Versammlung solche Fragen ansprechen und von Vorstand erfragen, welche Entscheidungen von ihm getroffen wurden bzw. welche Pläne insoweit bestehen.

Die Trainertätigkeit dürfte keine Tätigkeit in einem Organ sein, die ehrenamtlich sein muß.
_________________
Spezi

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Mister
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 21:32    Titel: . Antworten mit Zitat

Hallo,
ob das Thema unter die Zuständigkeit der MV fällt weis ich nicht genau, aber der Vorstand hat den "Antrag / die Anträge" vorgezogen, da es bei evtl. positiver Reaktion seiner Meinung nach Auswirkungen auf die Neuwahlen gegeben hätte.
Also geht der Vorstand ja davon aus, das die MV dafür zuständig ist.
Über den Antrag wurde ein Beschluss gefasst, protokolliert (der nichtig sein dürfte)
Die Antragsteller wurden namentlich genannt und werden, (nachdem sich der Vorstand zu den Anträgen auch noch abfallend äußerte ) schief angesehen.

Der Vorstand handelt wie er will, der kleine Mann ist der Dumme.

Gruß
mister
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Spezi
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 912

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 22:09    Titel: Antworten mit Zitat

Die Erstellung/Genehmigung einer Geschäftsordnung für Mitarbeiter/Trainer/Putzfrauen usw. wird kaum in die Zuständigkeit der Mitgliederversammlung fallen.

Wenn es keinen TOP Satungsänderungen gab, konnte darüber auch nicht beschlossen werden. Auch nicht durch nachträgliche Anträge:

Zitat:
Die Vereinssatzung kann es für zulässig erklären, dass Gegenstände zur Beschlussfassung noch nach der Einberufung der Mitgliederversammlung auf die Tagesordnung gesetzt werden. Diese müssen den Mitglieder aber – jedenfalls wenn es sich um Satzungsänderungen handelt – so rechtzeitig vor dem Zusammentritt der Mitgliederversammlung mitgeteilt werden, dass genügend Zeit zu einer sachgerechten Vorbereitung bleibt; das gilt grundsätzlich auch für eilbedürftige Angelegenheiten.
BGH, Urteil vom 17.11.1986 – II ZR 304/85 = NJW 1987, 1811 = MDR 1987, 473 = WM 1987, 373

_________________
Spezi

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