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Unterschied zwischen Buchgrundschuld und Briefgrundschuld

 
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Truthahn029
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 22:50    Titel: Unterschied zwischen Buchgrundschuld und Briefgrundschuld Antworten mit Zitat

Hallo!

Kann mir jemand erklären, wozu es Buchgrundschulden gibt, die nur im Grundbuch eingetragen werden und Briefgrundschulden, für die es zusätzlich noch einen Grundschuldbrief gibt?

Warum ist ein Grundschuldbrief so wertvoll? Ohne die Eintragung im Grundbuchblatt (Abt. 3) kann man doch eigentlich sowieso nichts damit anfangen, oder?

Ich wurde aus Wikipedia leider nicht schlau.

Vorab vielen Dank! Winken
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juggernaut
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Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
Wohnort: derzeit: Thüringen

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 08:57    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Der Grundschuldbrief ist ein Wertpapier; er verkörpert im Rechtsverkehr die Grundschuld. Während beispielsweise für die Übertragung der Grundschuld auf einen anderen Gläubiger bei der Buchgrundschuld im Regelfall die Eintragung im Grundbuch erforderlich ist, reicht bei einer Briefgrundschuld ein Abtretungsvertrag und die Übergabe des Briefes aus. Die Briefgrundschuld lässt also aus dem Grundbuch nicht immer erkennen, wer der Gläubiger ist; die Gläubigerstellung kann sich außerhalb des Grundbuchs geändert haben. Die Abtretung einer Briefgrundschuld kann privatschriftlich oder aber in notariell beglaubigter Form erfolgen. Nachteil der privatschriftlichen Abtretung ist die fehlende Vollzugsfähigkeit im Grundbuch.


woraus genau wirst du nicht schlau?
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juggernaut

wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
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Truthahn029
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 15:04    Titel: Antworten mit Zitat

In welchem Fall es jetzt ausreicht nur einen Grundschuldbrief zu besitzen. Gibt es dafür ein verständliches Beispiel? Wie kommt man denn zu so einer "Briefgrundschuld", bei der lediglich ein Grundschuldbrief benötigt wird?
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juggernaut
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Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
Wohnort: derzeit: Thüringen

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 16:29    Titel: Antworten mit Zitat

auch eine briefgrundschuld wird im grundbuch eingetragen. der wesentliche unterschied tritt erst bei der übertragung der grundschuld auf einen anderen gläubiger zu tage (mal vom sonderproblem des gutgläubigen erwerbs bei briefgrundschulden abgesehen). bei der grundschuld ohne brief (so steht´s dann auch im grundbuch) muß zu einer übertragung eine öffentlich beglaubigte übertragung (notar) vorgenommen und diese im grundbuch vollzogen werden; bei einer briefgrundschuld reicht - wenn sie denn schon eingetragen ist - eine privatschriftliche abtretungsvereinbarung plus briefübergabe.

weil die abtretung privatschriftlich sein kann und man sozusagen nicht zum notar muß, könnten beispielsweise banken bei umschuldungen einfacher die sicherheiten übernehmen. sie machen´s dennoch nicht, weil sie aus der grundschuld (trotz brief) nicht vollstrecken können, ohne den eigentümer zuvor auf duldung verklagt zu haben - da sie nicht ein aus dem grundbuch ersichtlicher gläubiger sind und keine zwangsvollstreckungsunterwerfung des eigentümers haben.

aber was spricht dagegen, für sich selbst eine eigentümer-briefgrundschuld zu bestellen? das ist mal ein fixes sicherungsmittel, wenn es darauf ankommen sollte Smilie
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juggernaut

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ak
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Anmeldungsdatum: 14.12.2004
Beiträge: 526

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 18:47    Titel: Weil Notare ... Antworten mit Zitat

Salut

...lange Zähne machen, wenn...

juggernaut hat folgendes geschrieben::
aber was spricht dagegen, für sich selbst eine eigentümer-briefgrundschuld zu bestellen? das ist mal ein fixes sicherungsmittel, wenn es darauf ankommen sollte Smilie
...sie so eine Eigentümergrundschuld für Privatiers bestellen sollen und die Gefahren eines (auch unrechtmäßig) an Drittgläubiger abgetretenen Briefs sehen, an dessen Ausfertigung sie mitgewirkt haben.
_________________
Adieu
RM hat folgendes geschrieben::
Bis hierher kann man zustimmen... Danach wird die Argumentation aber etwas abenteuerlich... ...
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Lucky
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 19:32    Titel: Re: Unterschied zwischen Buchgrundschuld und Briefgrundschul Antworten mit Zitat

Truthahn029 hat folgendes geschrieben::
... Warum ist ein Grundschuldbrief so wertvoll? Ohne die Eintragung im Grundbuchblatt (Abt. 3) kann man doch eigentlich sowieso nichts damit anfangen, oder?

Eine Briefgrundschuld erlaubt dem Inhaber, die finanzierende Bank schnell und unbürokratisch zu wechseln. Aber es ist nicht ungefährlich, denn ein Grundschuldbrief kann auch verloren gehen oder es droht Missbrauch und Betrug - z.B. durch folgende Masche: Der Anleger soll Haus und Grundstück beleihen und dadurch hohe Renditen erzielen können, ohne Geld zu investieren. Behauptet wird, dass es einen Markt gäbe, auf dem Grundschuldbriefe gehandelt würden. Die Renditen von angeblich mehreren Prozent monatlich kämen durch die Differenz zustande zwischen der auf einer Immobilie liegenden Beleihung und ihrem Verkehrswert. Hierbei handelt es sich um Betrug. Meist beleiht der Geldhai den Grundschuldbrief und verschwindet. Der Hauseigentümer bleibt auf den Schulden sitzen und verliert nicht selten Haus und Grund. Die Stiftung Warentest rät: Hände weg!
Ich schliesse mich diesem Rat ausdrücklich an.
MfG
Lucky
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juggernaut
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Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
Wohnort: derzeit: Thüringen

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 21:06    Titel: Re: Weil Notare ... Antworten mit Zitat

ak hat folgendes geschrieben::
...sie so eine Eigentümergrundschuld für Privatiers bestellen sollen und die Gefahren eines (auch unrechtmäßig) an Drittgläubiger abgetretenen Briefs sehen, an dessen Ausfertigung sie mitgewirkt haben.

sie meinen, so wie der der messerverkäufer durch den verkauf eines messers am tod unschuldiger hühner mitgewirkt hat ?



zur sinnhaftigkeit und den risiken hatte ich nix beigetragen, dem TE ging es um allgemeine unterschiede.
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juggernaut

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ak
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Anmeldungsdatum: 14.12.2004
Beiträge: 526

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 10:06    Titel: Was ... Antworten mit Zitat

Salut
...
juggernaut hat folgendes geschrieben::
sie meinen, so wie der der messerverkäufer durch den verkauf eines messers am tod unschuldiger hühner mitgewirkt hat ?

"sie", also wohl die Notare, meinen, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich gab nur wieder, was ich vernahm.
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Adieu
RM hat folgendes geschrieben::
Bis hierher kann man zustimmen... Danach wird die Argumentation aber etwas abenteuerlich... ...
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juggernaut
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Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
Wohnort: derzeit: Thüringen

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 13:34    Titel: Re: Was ... Antworten mit Zitat

ak hat folgendes geschrieben::
...
juggernaut hat folgendes geschrieben::
sie meinen, so wie der der messerverkäufer durch den verkauf eines messers am tod unschuldiger hühner mitgewirkt hat ?

"sie", also wohl die Notare, meinen,

nein, sie = Sie im sinne einer anrede.
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juggernaut

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ak
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Anmeldungsdatum: 14.12.2004
Beiträge: 526

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 19:33    Titel: Achso, die ... Antworten mit Zitat

Salut

...Umschalttaste der von Ihnen genutzten Tastatur
juggernaut hat folgendes geschrieben::
nein, sie = Sie im sinne einer anrede.

...funktioniert sporadisch orthographisch. Sei's drum. Meinem Eindruck zufolge im Sinne des nachdrücklichen Ausübens der Be- (oder eher Ab-)ratungsobliegenheit vor notariellem Beurkungswirken.
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Adieu
RM hat folgendes geschrieben::
Bis hierher kann man zustimmen... Danach wird die Argumentation aber etwas abenteuerlich... ...
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