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Verfasst am: 25.03.09, 23:39 Titel: Anpassung Kindesunterhalt - Titel aus 1998
Hallo zusammen!
In 1998 wurde einem damals noch sehr jungen Vater ein Titel mit folgendem Wortlaut ausgehändigt und zur Unterzeichnung vorgelegt:
II Ich verpflichte mich, an dieses Kind zu Händen seines jeweiligen ges. Vertr.
ab ... 1998 einen Unterhaltsbetrag von 286,-- DM
jeweils monatlich im Voraus bis zum Ersten eines jeden Monats zu bezahlen. Sozialleistungen gemäß §§ 1612 b, 1612 c BGB von derzeit 110,-- DM sind hierbei bereits berücksichtigt.
Ab .... 1999 verpflicht ich mich, dem Kind Unterhalt in Höhe von 110,5 v, Hundert des jeweiligen Regelbetrages der jeweiligen Altersstufe nach der Regelbetrag-VO abzüglich anteilige Sozialleistungen gemaß §§ 1612 b , 1612 v BGB von derzeit 110,-- DM mtl. im Voraus bis zum Ersten eines jeden Monats zu bezahlen.
Nun stellt sich folgende Frage:
Nachdem seit mehreren Jahren keine Einkommensüberprüfung mehr stattgefunden hat,
ist es nun an der Zeit für die letzten 2 Jahre die Einkommensnachweise zu erbringen.
Lt. Jugendamt kann der Unterhaltsverpflichtete nunmehr nicht mehr nur in Stufe 3 der Düsseldorfer Tabelle eingestuft werden. Das Nettoeinkommen läuft zwar in diese Stufe,
da jedoch nur 1 Person Unterhaltsberechtigt ist wird einfach mal um 2 Stufen nach oben gestuft.
Ist bei dem vorstehenden Titel eine Anpassung an die Einkünfte überhaupt möglich,
oder muss der Unterhaltspflichtige immer 110,5 % des jeweiligen Regelbetrages bezahlen?
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 26.03.09, 09:32 Titel:
Eine Anpassung des vorhandenen Unterhaltstitels an die heutigen Verhältnisse kann entweder freiwillig durch einen neuen Unterhaltstitel oder durch eine Abänderungsklage in Betracht kommen.
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