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Verfasst am: 26.03.09, 07:55 Titel: Von Erbe ausschließen Lassen
Hallo, kann ich im vorfeld, bevor meine Eltern sterben, mich vom Erbe Plus plichtteil ausschliesen lassen? Meine Eltern sind der Meinung ich habe es nur auf das Geld abgesehen und das stimmt nicht. Deshalb will ich mich aus der Erbsache ausschließen lassen. Wie ist die Rechtslage?
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 26.03.09, 09:46 Titel:
Ein Kind kann durch Vertrag mit seinen Eltern auf sein gesetzliches Erbrecht und sein Pflichtteilsrecht verzichten (§ 2346 BGB). Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der notariellen Beurkundung (§ 2348 BGB).
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