Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 24.03.09, 18:45 Titel: Kapitalertragssteuer wg Unterhaltszahlung
Hallo,
Frau A bekommt Unterhaltszahlung, Unterhaltsgeber Mann B setzt diese Zahlungen steuerlich ab.
Frau A hat keinerlei weiteres Einkommen, außer eben diesen Unterhalt. Nun hat sie im vergangenen Jahr mehr als 801 Euro (Freibetrag) Zinseinkünfte und wird dadurch kapitalsteuerpflichtig.
Hätte sie den Unterhalt nicht, bekäme sie eine Nicht-Veranlagungsbescheinigung des Finanzamtes (trotz der Zinseinkünfte, da diese nicht die Jahreseinkommensgrenze erreichen).
Muß nun der Ex-Ehemann B der Frau A den unterhaltsbedingten Nachteil ausgleichen?
Sie erhält mehr als die steuerlich absetzbaren 13.805,-- Euro jährlich, aber nur bis zu diesem Höchbetrag kann der Mann B ja Unterhaltszahlungen für Sie geltend machen.
Seit Januar bekomt sie nun keinen Unterhalt mehr, hat nur ihre Zinseinkünfte. Hat aber die Nicht-Veranlagungsbescheinigung bekommen.
Aber uns ging es um das Jahr 2008, wo wegen der Unterhaltes + Zinsen die Kapitalertragsteuer fällig wurde. Muß nicht der Mann B diese der Frau ersetzen??
Es sind ja unterhaltsbedingt fällige Steuern.
das kommt auf die individuelle Regelung zum Unterhalt an.
Würde Sie keinen Unterhalt bekommen(vorrausgesetzt Sie hat keine anderen Einkünfte) würde Sie ja die Kapitalertragsteuer wiederbekommen über die Steuererklärung.
natürlich muss der Ehemann die Steuerschuld der Ehefrau ersetzen, wenn er die Unterhaltszahlungen voll absetzt!
Man vergleicht einfach ESt ohne Unterhalt mit ESt mit Unterhalt: die Differenz ist der Nachteil der Ehefrau - und soviel kann das doch nicht sein, denn der Vorteil des Abzuges der Unterhaltsleistungen dürfte doch ein Voelfaches sein - ansonsten soll er es sein lassen!
natürlich muss der Ehemann die Steuerschuld der Ehefrau ersetzen, wenn er die Unterhaltszahlungen voll absetzt!
Man vergleicht einfach ESt ohne Unterhalt mit ESt mit Unterhalt: die Differenz ist der Nachteil der Ehefrau - und soviel kann das doch nicht sein, denn der Vorteil des Abzuges der Unterhaltsleistungen dürfte doch ein Voelfaches sein - ansonsten soll er es sein lassen!
Ulli
wer sagt denn dass man den Ausgleich des Steuernachteiles nicht individuell ausschliessen kann?
ich habe schon individuelle regelungen zum Unterhalt gesehen, wo sich die Frau verpflichtet die Unterhaltszahlungen zu versteuern ohne einen Ausgleichsanspruch zu haben (dafür durfte Sie im Gegenzug andere gemeinsam angeschaftte Dinge behalten oder hat sowieso schon mehr als den abzugsfähigen Unterhalt bekommen und somit war Ihr Steuernachteil durch schon höheren Unterhalt "pauschal" abgegolten)
Dann kann Sie den Steuer-Nachteil nicht auch noch fordern...
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.