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Verfasst am: 26.03.09, 09:28 Titel: übergang von minijob in teilzeit/betriebszugehörigkeit?
hallo forum,
wenn man sich vorstellen würde, dass eine person bei einem unternehmen zunächst auf basis der geringfügigen beschäfigung z.b. von 03/96 - 03/00 beginnen würde zu arbeiten (an der rezeption). nach ein paar jahren wird ein neuer teilzeit-arbeitsvertrag geschlossen mit beginn 04/00. es gibt also zwischen geringfügiger beschäftigung und teilzeit einen nahtlosen übergang. der neue teilzeit-arbeitsvertrag würde keine klausel enthalten, dass durch diesen der alte vertrag der geringfügigen beschäftigung aufgehoben wird. auch würde es keine kündigung des alten vertrages geben.
meine frage für diesen fiktiven fall wäre nun: wie errechnet sich die betriebszugehörigkeit?
Wobei wenn du die Betriebszugehörigkeit gem. §622 BGB meinst, also für die Kündigungsfrist, dann werden alle Zeiten zusammengezählt.
Ansonsten für andere Fragen kommt es evtl. darauf an was dazu geregelt ist, z.b. für die goldene Uhr nach 20 Jahren u.ä.. Das ist dann betriebsspezifisch.
Minijobber sind ganz normale Arbeitnehmer, mit allen Rechten.
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