Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 23.03.09, 23:23 Titel: Schadenersatz für nichtgenannte Urheber
Hallo,
Nachdem ich hier in den Letzten Tage viel gelesen habe und vor allem immer wieder erstaunt war über die Folgen vermeintlich harmlosen Bilderklaus hab ich mal ein aktuelles Beispiel aus dem Leben.
Ich habe vor 2 Jahren für einen Architekten in der Entwurfsphase zur Beuteilung und Durchsetzung des Entwurfs eine 3D-Computeranimation mit Fotomontage des Objektes erstellt. U.a. habe ich eine Aussenperspektive dafür hergestellt. Der Bauherr ist die öffentliche Hand. Daher gab es auch später einen Wettbewerb für "Kunst am Bau".
Am letzten Samstag bin ich an der (mittlerweile) Baustelle vorbeigefahren. Auf dem obligatorischen Bauschild prangt ganz oben besagtes Bild. Ohne mich vorher zu informieren. Die Dame die den Wettbewerb gewonnen hat hat das Bild genommen und ihren preisgekrönten Entwurf mit eingearbeitet. Der Architekt hatte ihr das Bild überlassen. Ohne bei mir nachzufragen versteht sich. Dieses überarbeitete Bild prangt nun auf dem Bauschild. Es erübrigt sich wohl zu sagen das mein Name auf dem Schild nicht genannt wird.
Mittlerweile hab ich das (überarbeitete) Bild auch im Internet auf einer Seite der Öffentlichen Hand gefunden. Ohne ..... na ja ich will mich nicht wiederholen. Der oberste Projektsteuerer hat meine Variante des Bildes nun auch schon in einer in 4000 Exemplaren erschienenen Broschüre abgedruckt. Ohne .... es langweilt oder?
Ich hab irgendwie den Eindruck das Ich professionelle Hilfe brauche.
Das Problem ist das der Architekt ein recht guter Freund von mir ist und das mit dem Urheberrecht daher wohl nicht so im Hinterkopf hatte.
Wie berechne ich denn hier einen angemessenen (nicht unverschämten) Schadensersatz? Meine Rechnung belief sich damals auf ca 1.500 Euro netto. Über Nutzungsrechte wurden seinerzeit keine speziellen Abmachungen getroffen.
MMh. Wenn keine expliziten Nutzungsrechte vereinbart wahren, dann muss man davon ausgehen, welche Art von Nutzungsrechten bei der Art des Auftrags-/Arbeitsverhältnisses üblich sind. Dabei kann man ggf. zum Schluss kommen, daß ein Ausschließliches Nutzungsrecht angenommen wird und sie hätten Pech gehabt. _________________ Geist ist Geil!
Auch bei einem ausschließlichen Nutzungsrecht hat der Urheber m. E. ein Recht auf Namensnennung, außer es wäre nicht möglich oder es wäre ausdrücklich vereinbart, dass die Namensnennung unterbleibt.
Üblich für unterlassene Quellenangabe sind, von etlichen Gerichten bestätigt, 100 Prozent Zuschlag auf das Honorar. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Danke erst einmal.
Nun die Produkion ist 2 Jahre her. Und ich habe die Bilder (es waren 3) für eine Präsentation beim Planungsamt gemacht und auch direkt vorher vor Ort übergeben.
Und selbst bei einem ausschließlichen Nutzungsrecht kann ein Werk doch nicht einfach so bearbeitet und veröffentlicht werden. Oder?
im Zweifel bietet es sich an Links vorab von Moderatoren bestätigen zu lassen. Habe sie erstmal rausgenommen. Grundsätzlich empfiehlt es sich sowieso keine Links zu kopieren, sondern Angaben zum Sachverhalt zu machen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.