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Fitnessvertrag

 
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0xSale
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Anmeldungsdatum: 06.01.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 20:44    Titel: Fitnessvertrag Antworten mit Zitat

Hallo,
vllt. koenntet Ihr mir behilflich sein bei folgendem Fall:

Person A schließt einen Fitnessvertrag am 22. Maerz 2009 ab. Im Vertrag steht geschrieben:

Startdatum: 22.03.2009
Die Vereinbarung beginnt am: 27.03.2009 und laeuft ueber 6 Monate.
Die Vereinbarung verlaengert sich jeweils um 6 Monate, wenn sie nicht bei Einhaltung einer Frist von drei Monaten schriftlich gekuendigt wird.

Nach Vertragsabschluss erhaelt Person A zugleich eine Mitgliedskarte.

Kann Person A den Fitnessvertrag bis zum 27.03.2009 kuendigen, ohne das der der Vertrag wirksam wird?

WIe ist hier die Rechtslage?

Vielen Dank
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ChrisR
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.09.2005
Beiträge: 751
Wohnort: Marburg

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 20:50    Titel: Antworten mit Zitat

Nein. Verträge sind einzuhalten.
Es kann jetzt gekündigt werden zum Ende der Vertragslaufzeit (6 Monate)
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Dr.Kaffee
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.05.2007
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 21:37    Titel: Antworten mit Zitat

Warum willst du denn dort aufhören?
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0xSale
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Anmeldungsdatum: 06.01.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 22:01    Titel: Antworten mit Zitat

Danke fuer die Antwort!

Es hat sich ein guenstigeres Angebot bei der Konkurrenz ergeben.
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ChrisR
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.09.2005
Beiträge: 751
Wohnort: Marburg

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 23:10    Titel: Antworten mit Zitat

In diesem Fall existiert keine Möglichkeit zur vorzeitigen Kündigung.
Allein bei einem Umzug in eine weiter entfernte Stadt wäre eine Kündigung denkbar
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Politoxikoman
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Anmeldungsdatum: 25.03.2009
Beiträge: 3
Wohnort: Gerolstein

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 10:43    Titel: Antworten mit Zitat

Oder aber auch wenn dein Körper nicht mehr kann Winken
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