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derbeste13 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.06.2005 Beiträge: 45
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Verfasst am: 25.03.09, 11:52 Titel: Muss der Exchef ein negatives Arbeitszeugniss neu schreiben |
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Hallo liebe Forumsmitglieder.
Ich habe eine Musterfrage:
Nehmen wir mal an eine Mitarbeiterin die Bäckereifachverkäuferin ist, kündigt bei Ihrer Chefin da Sie mit Ihr Menschlich nicht klarkommt.
Vor der Kündigung wurde die Verkäuferin von der Chefin vor Zeugen nur gelobt wie toll Sie doch arbeitet usw.
Sie verlangt von der Chefin ein Arbeitszeugnis was Sie auch bekommen hat.
Nun das angenommene Problem:
In diesem Zeugnis stehen sehr viel Persönliche und auch negative Formulierungen.
Beispiel: Frau M war bemüht fehlende Fachkompetenz durch häufiges Fragen auszugleichen usw.
Die Verkäuferin ist mit dem Zeugnis nicht zufrieden und verlangt ein neues Zeugnis von der Chefin.
Da die Chefin die immer noch Sauer über die Kündigung ist, verweigert Sie Ihr ein neues Zeugnis mit dem Hinweis das Sie in dem Zeugnis so schreiben kann wie Sie das für richtig hält.
Jetzt meine Frage. Die junge Verkäuferin besteht auf ein neues Zeugnis mit positiven bzw. keinen negativen Formulierungen und will auch wenn nötig klagen.
Auf welche Rechtsgrundlagen bzw. Paragrafen kann Sie sich bei dem Anschreiben berufen??
Vielleicht reicht das Schreiben mit den richtigen hinweisen auf Gesetze die Chefin und Sie schreibt ein neues Zeugnis.
Über Tipps in diesem Beispielfall wären wir dankbar!
Vielen Dank
Zuletzt bearbeitet von derbeste13 am 25.03.09, 12:02, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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Niemand2000 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.07.2008 Beiträge: 832
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FM FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 7320
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Verfasst am: 25.03.09, 13:39 Titel: |
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Zitat von dieser Seite:
Zitat: | Wenn das nicht hilft, bleibt nur noch der Weg über das Arbeitsgericht. Aber hier hat es sich gezeigt, daß Sie häufig statt eines Arbeitszeugnisses nur eine einfache Arbeitsbescheinigung erhalten, was ebenso wie ein schlechtes Zeugnis aussieht. |
Das dürfte dann passieren, wenn man lediglich ein neues Zeugnis verlangt, aber keinen exakten Wortlaut einklagt. Deshalb sollte man solche Klagen jemanden machen lassen, der es gelernt hat (Fachanwalt für Arbeitsrecht, Rechtsschutz der Gewerkschaft). |
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Kleine_Sonne FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.08.2008 Beiträge: 151
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Verfasst am: 25.03.09, 14:25 Titel: |
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Exakten Wortlaut einklagen ? Sicher dass das geht ? |
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Niemand2000 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.07.2008 Beiträge: 832
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Verfasst am: 25.03.09, 15:02 Titel: |
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ich denke nicht, dass dies geht, weil dann jeder den wortlaut des 1a-Kandidaten haben möchte: stets zu unserer vollsten Zufriedenheit und wir bedauern sein ausscheiden zutiefst ... ich denke es wird zwischen sehr guten leuten und etwas weniger guten leuten einen unterschied geben. |
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Balu der Bär FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.02.2009 Beiträge: 23
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Verfasst am: 25.03.09, 15:42 Titel: Das ist sicher alles möglich |
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aber in heutiger Zeit ist es die Regel, dass Personalabteilungen bei den vorherigen
Arbeitgebern anrufen und Auskünfte über den oder die neue Bewerber/in einholen.
Es ist sicherlich überlegter, im Frieden auseinanderzugehen.
In unserem Unternehmen
werden vorab keine Bewerber/innen in die nähere Auswahl kommen, die z.B. bei bestimmten Fragestellungen negatives über den vorherigen Betrieb äußern oder
Angelegenheit das Unternehmen betreffend ausplaudern. Für uns ist ein Kriterium
Loyalität auch nach dem Ausscheiden hinaus.
Wenn wir derartige Bewerber/innen kennenlernen können wir davon ausgehen,
dass er oder sie bei einem möglichen weiteren Stellenwechsel von uns zu einem anderen Betrieb sich ähnlich negativ und unloyal verhält und das schließen wir aus, indem wir solche
"Plaudertaschen" garnicht erst im Betrieb einstellen. |
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Smiler FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.03.2005 Beiträge: 5641 Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E
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Verfasst am: 25.03.09, 16:28 Titel: |
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Niemand2000 hat folgendes geschrieben:: | ich denke nicht, dass dies geht, weil dann jeder den wortlaut des 1a-Kandidaten haben möchte: stets zu unserer vollsten Zufriedenheit und wir bedauern sein ausscheiden zutiefst ... ich denke es wird zwischen sehr guten leuten und etwas weniger guten leuten einen unterschied geben. |
Doch es ist so einfach unter Umständen, die Faustregel ist wohl noch:
Ein Zeugnis mit Note 3 ist immer drin. Die von der Note abweichende Bewertungen muss im Fall einer 4 oder schlechter der AG beweisen, in die andere Richtung der AN.
Nur es wird wohl genug AG geben, die wenn ihnen ein Zeugnis vorgelegt wird, dieses abzeichnen anstatt sich womöglich am Arbeitsgericht mit dem ausgeschiedenen Mitarbeiter zu streiten. _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht! |
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Niemand2000 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.07.2008 Beiträge: 832
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Verfasst am: 25.03.09, 19:58 Titel: |
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Smiler hat folgendes geschrieben:: | Nur es wird wohl genug AG geben, die wenn ihnen ein Zeugnis vorgelegt wird, dieses abzeichnen anstatt sich womöglich am Arbeitsgericht mit dem ausgeschiedenen Mitarbeiter zu streiten. | dies nennt man dann wohl wegloben |
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Kleine_Sonne FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.08.2008 Beiträge: 151
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Verfasst am: 26.03.09, 10:12 Titel: |
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@Balu: das was Sie skizzieren ist eines der Kernübel in unserer Arbeitswelt: Heuchelei um jeden Preis. |
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Niemand2000 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.07.2008 Beiträge: 832
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Verfasst am: 26.03.09, 10:52 Titel: |
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so sehe ich es auch |
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