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Internetauktionshaus [Name geändert] / Finanzamt

 
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regina2009
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 17:25    Titel: Internetauktionshaus [Name geändert] / Finanzamt Antworten mit Zitat

Hallo

Wird man als gewerblich eingestufft wenn man in den letzten 90 Tagen knapp 100 Artikel verkauft hat. Bei den Verkauften Artikeln handelt es sich mehrheitlich um Fehlkäufe bzw. um Gegenstände die nur kurz im Gebrauch waren.

Bei diesen 100 Artikeln sprechen wir über einen "Umsatz" von ca. gesammt 500€
Also Pro Monat 166,66€

Es waren u.a Fehlkäufe welche damals Kistenweise eingekauft wurden u.a Duft-Öle welche dann bei Internetauktionshaus [Name geändert] mit 60% Verlust verkauft wurden. Auch wurden über den gleichen Account Artikel für Bekannt verkauft u.a. Puppen, Kleidung

Ist man jetzt unternehmerisch Tätig und muss was vom Finanzamt befürchten?

Gruß
Regina
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ulli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2007
Beiträge: 541

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 10:01    Titel: Antworten mit Zitat

wenn man alles nachweisen kann, warum sollte es da Probleme geben! Aber oft scheitert es an den Nachweisen!
Also alles aufheben und zwar nicht nur 3 Monate, sondern schlimmstenfalls sogar über 10 Jahre!

Ulli
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regina2009
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 11:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Vielen Dank für ihre Antwort.

Nein Rechnungen die den Kauf belegen gibt es nicht. Artikel sind teilweise 2-3 Jahre alt gewesen teilw. aber noch original verpackt. Gekauft wurden diese bei Geschäftsauflösungen als auch bei Zwangsversteigerungen wo man teilw. ganze Kisten erwerben musste da der Einzelverkauf nicht durchgeführt wurde.

Also wenn man diese Artikel bei Internetauktionshaus [Name geändert] veräußert die 2-3 Jahre alt waren aber teilw. noch original verpackt handelt man dann Gewerblich. Da hier 100 Transaktionen in 3 Monaten durchgeführt wurden könnte man schon Anhand der einzelnen Transaktionen als gewerblich eingestufft werden?

Wenn man zb. für eine Bekannte die kein Internet hat, ja sowas gibts, Artikel verkauft u.a. gebrauchte Kleidungsstücke, Bücher, Puppen welche aus ihrem Privatbesitz sind, macht man sich automatisch des gewerblichen Handelns verdächtig.

Demnach wären ca. 200€ die auf die Bekannte fielen und das Geld hierfür wurde an Sie abgeführt durch Banküberweisung als auch in Bar.

Über eine Antwort würde ich mich freuen

Gruß
Regina
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