Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 25.03.09, 19:46 Titel: Vermögen und Unterhaltsrecht ???
Hallo,
Mutter (A) und Vater (B) seit 2000 geschieden. A hat alleiniges Sorgerecht und ist seit 2001 wieder verheiratet.
Kind (C) hat durch einen ärztlichen Kunstfehler bei der Geburt eine größere Summe bekommen. ( zu Zwecke der Beruflichen Absicherung usw.)
B macht sich Selbstständig und klagt nun gegen den Unterhaltstitel.(auf 0 zu setzen)
C solle von seinem Vermögen leben !!!
Diese Summe liegt für C fest. Kann B damit durchkommen ?
Siehe Abs. 2, m.E. muss C nur die Einkünfte aus Vermögen, sprich die Zinsen einsetzen und diese dürften wohl auch nur zur Hälfte auf den Barunterhalt des Vaters angerechnet werden. _________________ ausgezeichnet
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.