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Vor Prüfung der Vermögensverhältnisse

 
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Textor
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Anmeldungsdatum: 10.06.2005
Beiträge: 122

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 10:40    Titel: Vor Prüfung der Vermögensverhältnisse Antworten mit Zitat

Hallo Forum,

Herrn T's Mutter ist in ein Pflegeheim umgezogen. Die Rente reicht für die Kosten nicht aus, Vermögen ist nicht vorhanden. Herr T. beantragt für die Mutter beim Sozialamt entsprechende Unterstützung.

Er bekommt vom Sozialamt gleich die Info, man würde sich demnächst auch mit seinen Vermögensverhältnissen beschäftigen. Herr T. hat Verständnis, ist sich aber im unklaren, wie er sich jetzt verhalten soll.

Sollte er bereits jetzt zu einem Fachanwalt für Sozialrecht gehen, um sich auf die Offenlegung der Vermögensverhältnisse und auch auf die Berücksichtigung seiner Verpflichtungen und Vorsorgen vorzubereiten?

Herr T. stellt sich dies, wie bei einem Steuerbearater vor, der ja auch weiß, was steuermindernd wirksam ist.

Oder sollte er alles auf sich zu kommen lassen, auf die Fairness des Sozialamtes vertrauen, die ja wissen, was man berücksichtigen und was es verlangen kann?

Gruß

Textor
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matthias.
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 11:32    Titel: Antworten mit Zitat

Du kannst mal googlen nach dem Stichwort "Elternunterhalt", da wird sicher schon einiges klarer.

Ansonsten könnte man auch erstmal den ersten Bescheid des Sozialamtes abwarten, dagegen könnte man(mit Anwalt) Widerspruch einlegen wenn er einem nicht gefällt.

MfG
Matthias
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

matthias. hat folgendes geschrieben::

Ansonsten könnte man auch erstmal den ersten Bescheid des Sozialamtes abwarten, dagegen könnte man(mit Anwalt) Widerspruch einlegen wenn er einem nicht gefällt.


Da gibt es keinen Bescheid und keinen Widerspruch, da es um Zivilrecht geht. Das Sozialamt stellt ggf. eine Forderung auf und teilt diese mit, aber das ist kein vollstreckbarer Verwaltungsakt. Wenn der Unterhaltspflichtige damit nicht einverstanden ist, reicht es eigentlich wenn er einfach nicht zahlt. Dann müßte das Sozialamt Klage beim Familiengericht erheben.
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yamato
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Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 11:59    Titel: Antworten mit Zitat

Richtig, genau deswegen sollte man auch einen Fachanwalt für Familienrecht und keinen Sozialrechtler nehmen.
Auch ein Steuerberater wäre nicht hilfreich, da die steuerrechtliche und die familienrechtliche Berechnung des Einkommens sich in vielen Punkten unterscheiden.
_________________
ausgezeichnet
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matthias.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 12:03    Titel: Antworten mit Zitat

Aha.

MFG
Matthias
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Textor
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.06.2005
Beiträge: 122

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 14:52    Titel: Antworten mit Zitat

Danke.

Beim Offenlegen der Vermögensverhälnisse kann man also keine Fehler machen.

Erst wenn eine Forderung des Sozialamtes vorliegt, besteht Handlungsbedarf, d.h. ein Fachanwalt für Familienrecht sollte hinzugezogen werden.

Korrekt?
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