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Steht das Urheberrecht über den AGB einer Plattform?
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kein_ohr_hase
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.03.2009
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 23:07    Titel: Antworten mit Zitat

nordlicht02 hat folgendes geschrieben::
kein_ohr_hase hat folgendes geschrieben::
....verstehen da wohl nur die "Studierten".:

Nicht unbedingt, sonst dürfte ich es nicht verstehen.


Na ja, bei über 3000 Beiträgen in diesem Forum, würde ich wahrscheinlich auch hier und da durchblicken Winken

nordlicht02 hat folgendes geschrieben::
kein_ohr_hase hat folgendes geschrieben::
Aber ein Widerruf des Nutzungsrechts bei Wandlung der Gesinnung ist doch möglich, oder?:

Ja, dazu bedarf es aber mehr als nur einem: "och, mir gefällt das hier alles nicht mehr"

"Och mir gefällt das hier nicht mehr", hat A nie gesagt. Seine Lebensumstände haben sich extrem verändert und Internetveröffentlichen schaden ihm jetzt erheblich. Es geht mit unter um die Existenz. (dazu bedürfte es deutlicherer Erklärung, was hier nicht geht)

nordlicht02 hat folgendes geschrieben::
Er wäre aber evtl. dem Betreiber der rechten Plattform gegenüber Schadensersatzpflichtig


Davon war keine Rede, sprich die Art von Schadenersatz wird gerne beglichen. Man geht eh davon aus, dass es um einen geringem Eurobetrag gehen würde. Die könnten doch maximal die Vergütungen zurückfordern, oder?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 11:17    Titel: Antworten mit Zitat

kein_ohr_hase hat folgendes geschrieben::
Die könnten doch maximal die Vergütungen zurückfordern, oder?


Wie sieht es mit der Arbeitszeit zum Löschen der Sachen aus? Je nach System genügt da kein Knopfdruck.

(Edit: zerschossenes Quoting)
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Zuletzt bearbeitet von Michael A. Schaffrath am 26.03.09, 15:04, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht hat der Text ja mittlerweile auch einen höheren "Marktwert". Angenommen, mein Großvater hat sich ein Bild vom damals unbekannten Picasso malen lassen, das nun von jemandem zerstört wurde. Müsste der dann auch nur den damaligen Wert bezahlen?
_________________
Geist ist Geil!
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kein_ohr_hase
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.03.2009
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 13:59    Titel: Antworten mit Zitat

Irgendwie reden wir wohl aneinander vorbei. es geht nicht um einen Picasso und auch sonst nicht um etwas, dass seinen Marktwert steigert. Dann hätte A das das wohl mehrfach veröffentlicht um selbst Geld damit zu machen.

Aber davon ab, die Sache ist erledigt. Alle 400 Berichte von A wurden mit nur einem einzigen Knopfdruck kostenlos gelöscht, Ganz ohne Schadenersatz.

Thread kann geschlossen werden (falls es hier sowas gibt)

Danke für die Mühe!
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