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Verjährung von Vermieteransprüchen

 
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Blockhausfreak
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Anmeldungsdatum: 26.03.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 13:36    Titel: Verjährung von Vermieteransprüchen Antworten mit Zitat

Regressforderung des Vermieters nach 2 ½ Jahren

Folgendes Problem:
Ich habe vor ca. 2 ½ Jahren in einer Mietwohnung gelebt, die mit PVC Fußbodenbelag ausgestattet war. Hier habe ich Teppichboden aufgebracht und mit einer handelsüblichen flüssigen Teppichbodenfixierung fixiert. Nach Auszug aus der Wohnung vor 2 ½ Jahren, habe ich den Teppichboden grundgereinigt und die ganze Wohnung in einem 1-A Zustand, sofort wiederbezugsfertig übergeben.
Jetzt zieht mein Nachmieter wieder aus und sein Nachmieter wiederum, wünscht keinen Teppichboden. Da aber dieser aufgrund der Fixierung schlecht vom Belag abgeht, wendet sich mein damaliger Vermieter mit einer Regressforderung von 500,- € an mich. Ist das Rechtens?
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

Schadenersatzansprüche wegen Beschädigung durch den Mieter verjähren 6 Monate nach Auszug.
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karli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

Und die Rechtsgrundlage dafür wäre § 548 BGB.
_________________
Wir machen das mit den Fähnchen!
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