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Wohnmobil auf Fußweg...

 
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Shell
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.03.2009
Beiträge: 19
Wohnort: Duisburg

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 18:28    Titel: Wohnmobil auf Fußweg... Antworten mit Zitat

Ein Wohnmobil parkt in einem Wohngebiet zur hälfte auf der Parkfläche und zu anderen hälfte auf dem Bürgersteig. Bauartbedingt kann das Wohnmobil nicht auf der Parkfläche parken ohne mit den Rädern etc. auf dem Fußweg zu stehen.
Ist das so rechtens oder sollte man mal das Ordnungsamt anrufen? Es gestaltet sich schwer mit einem Kinderwagen den Fußweg noch zu nutzen.

Dazu noch eine Frage, darf in diesem Wohngebiet ein Anhänger einer Firma rund um die Uhr abgestellt sein?
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Kormoran
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 18:58    Titel: Antworten mit Zitat

1. Wenn ein Fahrzeug auf eine markierte Parkfläche nicht draufpasst, darf es dort nicht geparkt werden.

2. Unabhängig davon ist Parken (auch teilweise) auf dem Gehweg generell unzulässig, außer, es ist durch das entsprechende Zusatzzeichen 315 (§ 42, Abs. 4, StVO) erlaubt.
http://bundesrecht.juris.de/stvo/__42.html

3. Dieses Zusatzzeichen gilt, wie aus dem Link zu entnehmen ist, aber nur für Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,8 t. Die meisten Wohnmobile werden darüber liegen, dürften also auch bei Vorhandensein dieses Zusatzzeichens nicht auf dem Gehweg stehen.

4. Nach der bisherigen Schilderung ist diese Art des Parkens also unzulässig.

5. Ob man das Ordnungsamt anrufen sollte, muss man selbst entscheiden.

6. Zur Zusatzfrage: Ein Anhänger darf ohne Zugfahrzeug nur bis zu zwei Wochen geparkt werden (§ 12, Abs. 3b, StVO).
http://bundesrecht.juris.de/stvo/__12.html

7. Anmerkung: Je nach Gewicht von Anhänger und Wohnmobil sowie der Art des Wohngebietes kann darüber hinaus evtl. auch § 12, Abs. 3a, StVO zur Anwendung kommen.
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
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Shell
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.03.2009
Beiträge: 19
Wohnort: Duisburg

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 20:25    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die susführliche Beantwortung. Hat mir gefolfen. TOP Ausrufezeichen
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Schoeneberg30
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2008
Beiträge: 199
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 13:59    Titel: Antworten mit Zitat

gefolfen Geschockt
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r.doll
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2008
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
5. Ob man das Ordnungsamt anrufen sollte, muss man selbst entscheiden.

Kan man schon machen, wenn man seine Blockwartmentalität unter Beweis stellen will. Würg.
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windalf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Kan man schon machen, wenn man seine Blockwartmentalität unter Beweis stellen will. Würg.

Zu Blockwart gibt es aber noch den Unterschied, das der Blockwart prinzipiell erstmal alles ankreidet egal ob es ihn eigentlich wirklich behindert oder nicht.

In dem Fall scheint der/die Betroffene ja wirklich durch die Art und Weise des falschen Parkens ständig Einschränkungen hinnehmen zu müssen
_________________
...fleißig wie zwei Weißbrote
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Shell
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.03.2009
Beiträge: 19
Wohnort: Duisburg

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::
Zitat:

Kan man schon machen, wenn man seine Blockwartmentalität unter Beweis stellen will. Würg.

Zu Blockwart gibt es aber noch den Unterschied, das der Blockwart prinzipiell erstmal alles ankreidet egal ob es ihn eigentlich wirklich behindert oder nicht.

In dem Fall scheint der/die Betroffene ja wirklich durch die Art und Weise des falschen Parkens ständig Einschränkungen hinnehmen zu müssen


richtig. Zum ersten kommt man mit dem Kinderwagen nicht durch und zum zweiten ist die Parkplatzsituation wirklich sehr kritisch.

Aber das Problem hat sich erledigt, hat wohl heute morgen schon jemand das Ordnungsamt gerufen.
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