Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 26.03.09, 10:40 Titel: Vor Prüfung der Vermögensverhältnisse
Hallo Forum,
Herrn T's Mutter ist in ein Pflegeheim umgezogen. Die Rente reicht für die Kosten nicht aus, Vermögen ist nicht vorhanden. Herr T. beantragt für die Mutter beim Sozialamt entsprechende Unterstützung.
Er bekommt vom Sozialamt gleich die Info, man würde sich demnächst auch mit seinen Vermögensverhältnissen beschäftigen. Herr T. hat Verständnis, ist sich aber im unklaren, wie er sich jetzt verhalten soll.
Sollte er bereits jetzt zu einem Fachanwalt für Sozialrecht gehen, um sich auf die Offenlegung der Vermögensverhältnisse und auch auf die Berücksichtigung seiner Verpflichtungen und Vorsorgen vorzubereiten?
Herr T. stellt sich dies, wie bei einem Steuerbearater vor, der ja auch weiß, was steuermindernd wirksam ist.
Oder sollte er alles auf sich zu kommen lassen, auf die Fairness des Sozialamtes vertrauen, die ja wissen, was man berücksichtigen und was es verlangen kann?
Du kannst mal googlen nach dem Stichwort "Elternunterhalt", da wird sicher schon einiges klarer.
Ansonsten könnte man auch erstmal den ersten Bescheid des Sozialamtes abwarten, dagegen könnte man(mit Anwalt) Widerspruch einlegen wenn er einem nicht gefällt.
Ansonsten könnte man auch erstmal den ersten Bescheid des Sozialamtes abwarten, dagegen könnte man(mit Anwalt) Widerspruch einlegen wenn er einem nicht gefällt.
Da gibt es keinen Bescheid und keinen Widerspruch, da es um Zivilrecht geht. Das Sozialamt stellt ggf. eine Forderung auf und teilt diese mit, aber das ist kein vollstreckbarer Verwaltungsakt. Wenn der Unterhaltspflichtige damit nicht einverstanden ist, reicht es eigentlich wenn er einfach nicht zahlt. Dann müßte das Sozialamt Klage beim Familiengericht erheben.
Anmeldungsdatum: 09.05.2006 Beiträge: 2207 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 26.03.09, 11:59 Titel:
Richtig, genau deswegen sollte man auch einen Fachanwalt für Familienrecht und keinen Sozialrechtler nehmen.
Auch ein Steuerberater wäre nicht hilfreich, da die steuerrechtliche und die familienrechtliche Berechnung des Einkommens sich in vielen Punkten unterscheiden. _________________ ausgezeichnet
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.