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Verfasst am: 26.03.09, 12:58 Titel: RA "vergisst" Ausgaben der Gegenpartei
RA schickt einer "Gegenpartei" eine Rechnungsübersicht aus einem Erbe zu. Darin sind die Ausgaben der "Gegnerin" aufgelistet sowie das Vermögen der verstorbenen Person. Anschließend wurden diese zwei Posten aufgerechnet und unterm Strich eine "Restsumme" von der "Gegenpartei" eingefordert. Diese sollte innerhalb einer Woche auf das Konto des RA überwiesen werden.
In dieser Kostenaufstellung wurden aber keinerlei Aufwendungen der "Gegenpartei" berücksichtigt. Also Fahrt zum 620 km entfernten Wohnort der Verstorbenen um die Formalitäten wie Beerdigung etc. zu klären. Dazu wurde ein PKW eines privaten Herren verwendet, der dafür die Benzinkosten erstattet bekam. Auch andere weitergehende Auslagen wir Telefon, Einschreiben, ältere Kontoauszüge beibringen etc. wurden überhaupt nicht berücksichtigt.
Wie bzw. was kann man gegen diese unberechtigte Forderung des RA tun?
Danke!
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 26.03.09, 15:03 Titel:
Na erst mal würde ich höflich darum bitten, diese Ausgaben zu berücksichtigen (wenn sie denn überhaupt anrechenbar sind).
Woher soll der RA denn wissen, was die Gegenseite ausgegeben hat, wenn diese ihn nicht informiert?
Über die Frage, welche "Ausgaben" die Gegenpartei überhaupt geltend machen kann und warum, müßte man sich noch mal getrennt unterhalten; das ist bei der geschilderten Sachlage überhaupt nicht zu überblicken (also wer die "Gegenpartei" ist, wer wieso welche Forderungen erhebt, was wofür aufgewendet wurde und wieso das gegenüber wem erstattungsfähig sein soll etc.). _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Dem Anwalt liegen Rechnungen bzw. Quittungen vor. Es geht (leider) um einen Familienstreit -Schwester gegen Schwester. Die eine bringt das Geld mit Alk unters Volk und fordert nun über RA Gelder aus dem Erbe (Mutter) ein. Ihren Erbteil hat sie bereits erhalten und versucht nun noch "versteckte" Gelder auszuspüren. Die vorliegenden Quittungen wurden durch den RA nicht in der "Kostenforderung" berücksichtigt. Diese sind aber m.E. vom Erbteil abzuziehen, da es ja Ausgaben waren, die nicht "Konsumbedingt" waren.
So sieht die eine Mandantin es auch. Nur, wenn dort was abgezogen würde, bliebe für die "liebe" Schwester nichts mehr zum trinken kaufen übrig. Im Gegenteil! Und das weiß sie, deshalb versucht Sie immer neue "Geldquellen" per RA zu erschließen. Leider macht er dieses Spielchen mit...
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