Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - BAFöG und kapitalbildende LV
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

BAFöG und kapitalbildende LV

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Renten- u. Sozialrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Tastenspitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 13:49    Titel: BAFöG und kapitalbildende LV Antworten mit Zitat

Hallo,

man nehme einen Studenten und lasse Ihn einen BAFöG Antrag stellen. Dieser Student ist die versicherte Person einer kapitalbildenden LV,nicht aber Versicherungsnehmer, der in dem Vertrag steht.
Muß diese LV angegeben werden?
_________________
...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
chatterhand
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

solange er 'nur' versicherte Person ist, hat er ja keine wirtschaftliche Berechtigung an dem Vertrag. Wäre mA also nicht anzugeben.
Es sei denn er wäre Bezugsberechtigter im Erlebensfall und der Vertrag würde noch während des Förderungszeitraums zur Auszahlung kommen.
Diese Leistung wäre dann natürlich anzugeben.

edit: die Frage gehört wohl eher ins Sozialrecht...
_________________
chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 16:13    Titel: Antworten mit Zitat

chatterhand hat folgendes geschrieben::
...
edit: die Frage gehört wohl eher ins Sozialrecht...

... daher verschoben. Klaus Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Renten- u. Sozialrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.