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Schwerbehindertenrecht und Rentenrecht haben nichts miteinander zu tun.
Sicherlich kann die Begutachtung durch das Versorgungsamt für den RV-Träger bei einem entsprechenden Rentenantrag interessant sein - und umgekehrt - aber die Feststellung eines bestimmten GdB und die einer Erwerbsminderung sind zwei ganz verschiedene paar Schuhe.
Jemand mit einem GdB von 100 kann voll erwerbsfähig sein, umgekehrt muss ein voll Erwerbsgeminderter nicht zwangsläufig schwerbehindert sein. _________________ MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Ich habe im Internet einmal gelesen das wenn man eine Schwerbehinderung von 50% hat sich dieses bei den Abzügen mindert,also statt 18% nur 10,8% und deshalb wollte ich wissen ob sich da 40% auch schon bemerkbar machen.MfG Maryan
Verfasst am: 26.03.09, 16:45 Titel: Schwerbehinderung und Frührente
nein, 40 % machen sich in der Rente bzw. für eine vorgezognene Altersrente nicht bemerkbar.
Sie können arbeitsrechtlich über das Arbeitsamt prüfen lassen, ob Sie einem Schwerbehinderten(50%) gleichgestellt werden. Dies kann bei drohendem Verlust des Arbeitsplatzes hilfreich sein.
Ansonsten - 50 % kann vielleicht erstrebenswert sein......
Frührente - eigentlich ein sehr alter Begriff - gibt es eigentlich nicht mehr, denn die Rente wird für 24 Stunden am Tag gezahlt, nicht nur in der Früh....
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