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Werkstatt baut falsches Teil ein -muss ich zahlen?

 
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*Arielle*
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.03.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 18:05    Titel: Werkstatt baut falsches Teil ein -muss ich zahlen? Antworten mit Zitat

Hallo!
Zusammenfassung: Ich brachte mein Auto in die Werkstatt, weil es bei ca. 70 km/h zu bocken anfing. In der Werkstatt behoben sie den Fehler und ich zahlte 200 Euro dafür.
Als ich 2 Tage später auf die Autobahn fuhr, begann das Auto bei 130 zu bocken und bockte sich runter bis man GAR nicht mehr damit fahren konnte.
Die Werkstatt tüftelte tagelang daran rum und fand dann den Fehler. Dieses Mal war es sogar der richtige.
Wir wollten uns bezüglich der Rechnung einigen.
Heute bekomme ich eine Rechnung von 260 Euro.Unter anderem Arbeitslohn von 100 Euro und eben das Teil (plus ein weiteres Teil, das wohl auch zu Unnütz eingebaut wurde).
Ich fuhr mit meiner Mutter hin, weil ich nicht einsehe, den vollen Betrag zu zahlen.
Zuerst wollte er gar nicht handeln, dann schlug meine Mutter 160 Euro vor (also abzüglich des Arbeitslohns quasi). Der Typ sprach dann von 200 doch ich sagte dann, dass ich gar nicht einsehe, Arbeitslohnm für eine Arbeit zu zahlen, die ja offensichtlich nicht passiert ist (= Fehlerbehebung).
Rasend schnell willigte er dann in 160 Euro ein, was mir doch irgendwie das Gefühl gibt, dass er ganz genaU weiß, dass das so nicht rechtens ist.

Ich habe mir eigentlich gedacht, dass ich einmal den Arbeitslohn zahlen muss (was ja schon passiert ist) und die Differenz zwischen den unnötig eingebauten Teilen und dem, andem es ja dann am Ende lag. Das wären 60 Euro.
Das macht für mich nur Sinn, da es für mich als Laie ja nicht abzusehen war, dass der Fehler nicht behoben wurde als er mich anrief um eine Bestätigung für den Einbau der Teile zu bekommen mit den Worten "Wir haben den Fehler gefunden".
Hätte ich mein Auto in eine fähigere Werkstatt gebracht, hätte ich ja nur den Arbeitslohn und die Kosten des echten Teiles gezahlt.
Der Mechaniker sagte, es sei ein Problem gewesen, welches bei den vielen Probefahrten die sie gemacht haben, nicht aufgetreten sei. Bevor ich mit diesem Auto auf die Bahn gefahren bin war ich leidglich einmal kurz in der Stadt innerhalb von 30Zonen und so kurze Strecken, dass der Motor nicht heiß wurde (das Problem trat nur bei heißem Motor auf) und dann passierte es direkt beim ersten Heißwerden.

Nun meine Frage: Muss ich rechtlich diese 160€ die nach dem Verhandeln übrig geblieben sind zahlen, oder nicht?
Angenommen ich sage dem Mann jetzt, dass ich die 60 Euro Differenz zwischen den beiden Rechnungen zahle und den Rest nicht, kann ich es dann auf eine Verhandlung ankommen lassen weil ich dort Recht bekommen würde? Vielleicht würde er ja sowieso einlenken, weil er weiß, dass er zu Unrecht diesen Betrag verlangt. Aber kann ich es darauf ankommen lassen und mir auf seine Kosten (sprich:ürde ich gewinnen?) einen Anwalt nehmen?

Ich habe kein Problem damit, den korrekten Preis für eine Leistung zu zahlen. Hier komme ich mir jedoch etwas veralbert vor.
Wenn ich meinen Laptop wegbringe weil die CD nicht läuft und der Herr tauscht mir den Monitor aus, dann kann ich als Volllaie ja leider erstmal gar nicht dagegen reden, kann aber auch nichts dazu, wenn davon die CD IMMERNOCH nicht läuft und die Werkstatt korrigieren muss. Genau dieser Fall ist hier eingetreten.

Ich hoffe, es kann mir jemand helfen.
LG Nicole

edit: Ich bin übrigens 18 Jahre alt und -wie der Name schon sagt-weiblich. Natürlich habe ich selbst auch keine Ahnung von Autos. Ich komme mir vor allem deshalb so veralbert vor, weil der freundliche Automechaniker sich mit der ausdrücklich auf meinen Namen geschriebenen Rechnung zu meiner Mutter wandte, mich abschätzig ansah und dann zu meiner Mutter sagte "Äh ja...und was sagen SIE dazu?"
Das weckt natürlich den Eindruck, dass er mir die Fähigkeit abspricht, mit ihm darüber zu diskutieren, bzw denkt, er könne mich (weitaus resoluter als meine Mutter, die ja den Kompromiss von 160 Euro vorgeschlagen hat) veralbern.
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