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ordentliches kündigungsrecht nach mietbindung

 
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schefflera
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.06.2008
Beiträge: 11
Wohnort: 15749

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 20:01    Titel: ordentliches kündigungsrecht nach mietbindung Antworten mit Zitat

hallo,
ich hab wie alle eine frage.
in meinem mietvertrag steht eine klausel das ich auf das ordentliche kündigungsrecht bis zum 31.08.2009 verzichte.so jetzt die frage:
beginnt die kündigungsfrist erst danach oder kann ich schon vorher kündigen zum 31.08.09????
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 20:04    Titel: Antworten mit Zitat

Das käme auf den genauen Wortlaut an, es gibt jedenfalls beide Möglichkeiten.
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schefflera
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.06.2008
Beiträge: 11
Wohnort: 15749

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 20:08    Titel: Antworten mit Zitat

"beide o.g. Vertragsparteien vereinbaren zusätzlich zum Mietvertrag vom 26.05.2007 einen befristeten Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht bis zum 31.08.2009"
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 22:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hm, ich würde das so interpretieren das erst nach dem 31.08.09 gekündigt werden kann. Sprich das ab dann die Frist laufen wird.
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Frank Oseloff
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 05:22    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Nach Ablauf der im Vertrag bestimmten Zeit kann das Mietverhältnis gekündigt werden.

Blank/Börstinghaus, Miete 3. Auflage, § 575 BGB Rdn. 84
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Shit happens
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maconaut
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 09:17    Titel: Antworten mit Zitat

Frank Oseloff hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Nach Ablauf der im Vertrag bestimmten Zeit kann das Mietverhältnis gekündigt werden.

Blank/Börstinghaus, Miete 3. Auflage, § 575 BGB Rdn. 84


So ganz richtig ist das aber auch wieder nicht. Kündigen kann man z.B. schon heute - die Frage ist nur, zu welchem Termin? 31.08.09? 30.09.09? 30.11.09?
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Werner
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 09:41    Titel: Antworten mit Zitat

Das Recht auf eine ordentliche Kündigung ist bis zu einem bestimmten Termin ausgeschlossen. Nach meiner Meinung dürfte die Kü-frist erst mit Ende des Kündigungsverzichtes beginnen?
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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 11:48    Titel: Antworten mit Zitat

maconaut hat folgendes geschrieben::
Frank Oseloff hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Nach Ablauf der im Vertrag bestimmten Zeit kann das Mietverhältnis gekündigt werden.

Blank/Börstinghaus, Miete 3. Auflage, § 575 BGB Rdn. 84


So ganz richtig ist das aber auch wieder nicht. Kündigen kann man z.B. schon heute - die Frage ist nur, zu welchem Termin? 31.08.09? 30.09.09? 30.11.09?

Stimmt, das hätte er etwas deutlicher schreiben können. Natürlich kann man auch schon jetzt zum 30.11.09 kündigen.

Die Kernaussage ist jedenfalls, dass, wie hier, nicht zum 31.08.09 gekündigt werden kann sondern zu einem Zeitpunkt, der nach dem 31.08.09 liegt und bei der ordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist frühestens der 30.11.09 wäre.

 
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schefflera
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.06.2008
Beiträge: 11
Wohnort: 15749

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 17:20    Titel: Antworten mit Zitat

ich danke euch.
aber anscheinend scheint mein vermieter das nicht zu wissen,er hat die kündigung zum 31.08.09 angenommen
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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 18:20    Titel: Antworten mit Zitat

Was bedeutet "angenommen"?

 
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 18:22    Titel: Antworten mit Zitat

Wie heißt die arme Sau und wo wohnt sie. Wir bringen das in Ordnung. Cool
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Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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Frank Oseloff
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 18:26    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten hat folgendes geschrieben::
Wie heißt die arme Sau...

E. Schweins, aber wo sie wohnt weiss ich nicht. lautes Lachen

 
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