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recht.de :: Thema anzeigen - Strafbar im Sinne von §248c und $274
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Strafbar im Sinne von §248c und $274

 
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shoobidoo
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.03.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 18:27    Titel: Strafbar im Sinne von §248c und $274 Antworten mit Zitat

Hallo.
Ich wollte mich hier mal erkundigen weil ich jetzt Angst habe strafbar geworden zusein.
Zum Sachverhalt mal ganz knapp : Anfang 2008 war ich von meiner Frau getrennt lebend, Sie hatte eine eigene Wohnung und ich. Am 1.9.2008 sind wir wieder zusammengezogen in einer gemeinsamen Wohnung.
Bloß... meine Frau vergaß aber in Ihrer Wohnung die Energiezulieferung zu kündigen. Bis Dann schließlich hier jetzt eine Mahnung kam mit über 1000 Euro.
Ich sah das nicht ein das zuzahlen, und der Energiezulieferer sperrte nun probt in unserer Wohnung die Versorgung hier, obwohl wir 2 Kinder haben. Da wir Hartz4 beziehen sind wir vom Amt angewiesen, doch da bekam wir auch keine Hilfe.
Da es keine gemeinsamen Schulden sind und ich keine Schulden beim Versorger habe, habe ich eine Einstweilige-Verfügung nun beantragt. (dauert noch).
Nun, da es aber jetzt kalt ist und wir hier Strom, Wasser und Erdgas brauchen, habe ich eigenhändig, ein paar Klapp-Sicherungen wieder hochgeklappt.
Nun haben wir etwas Licht und ein paar Steckdosen funktionieren wieder.
Ich habe keine Plomben oder Aufkleber entfernt oder geschweige irgendetwas mutwillig an der Anlage zerstört. An den Drehsicherungen war ich net dran. GAS ist weiterhin gesperrt, da der Hebel verplombt ist.

Dazu muss ich sagen, Die ARGE, zahlt weiter monatlich hier die Abschläge.

Jetzt zu der Frage, ist das Diebstahl nach §248c obwohl man bezahlt?
Hätten die das überhaupt so einfach abklemmen dürfen?
UNd wie könnte ungefähr ne Strafe aussehen, wir haben voll Angst.



danke
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