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Einfuhrlieferungen aus Indien

 
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Tenley1974
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2006
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 21:02    Titel: Einfuhrlieferungen aus Indien Antworten mit Zitat

Die deutsche K lebt dauerhaft mit Ihrem Mann in Indien und will über einen Webshop Waren aus Indien an Endkunden liefern. Dazu will sie die Waren zunächst zu Ihren Eltern schicken, die dann den Versand von Deutschland aus übernehmen. K fragt sich nun, wie sie dies umsatzsteuerlich zu behandeln hat. Einfach inkl. indischer Umsatzsteuer oder gar einfach netto? Sie hat mal was von einer EInfuhrumsatzsteuer gehört. Trifft das auf sie zu? Danke!
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Ronald
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 21:15    Titel: Re: Einfuhrlieferungen aus Indien Antworten mit Zitat

Tenley1974 hat folgendes geschrieben::
Die deutsche K lebt dauerhaft mit Ihrem Mann in Indien und will über einen Webshop Waren aus Indien an Endkunden liefern. Dazu will sie die Waren zunächst zu Ihren Eltern schicken, die dann den Versand von Deutschland aus übernehmen. K fragt sich nun, wie sie dies umsatzsteuerlich zu behandeln hat. Einfach inkl. indischer Umsatzsteuer oder gar einfach netto? Sie hat mal was von einer EInfuhrumsatzsteuer gehört. Trifft das auf sie zu? Danke!


Ich nehme an, daß das indische Umsatzsteuergesetz grundsätzlich dem deutschen entspricht. Demzufolge wäre die Lieferung frei von indischer Umsatzsteuer, lediglich in Deutschland fällt die deutsche Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19% an.

Ob aber auch Zölle und Nebenkosten anfallen, dazu kann ich nichts schreiben.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald
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"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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Tenley1974
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2006
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 18:42    Titel: Antworten mit Zitat

Und wie muss K dann die Rechnung schreiben? Zuzüglich deutscher USt? K ist ja kein deutscher Unternehmer, so dass ich nicht sicher bin, wie die Rechnung zu stellen ist. Soweit ich weiß, wird ja die EInfuhrumsatzsteuer beim Zoll von der Spedition bezahlt, so dass ja diese Steuer irgendwie an den Endkunden weiterberchnet werden muss?!
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