Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Krankenvers. PKV - GKV ?! Versäumnis Prüfung durch AG
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Krankenvers. PKV - GKV ?! Versäumnis Prüfung durch AG

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Renten- u. Sozialrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
uni
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 19:08    Titel: Krankenvers. PKV - GKV ?! Versäumnis Prüfung durch AG Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen !

Da es hier viele Spezialisten gibt hoffe ich auf Euer Wissen und Hilfe... Ich erlebe gerade folgenden Fall. Es geht um Folgendes:

- von Herbst 1995 bis Sommer 2005 im Angestelltenverhältnis
- seit 1999 durchgängig (bis heute, 2009) versichert in der PKV (Krankenvollversicherung)
- Sommer 2005 bis Sommer 2007 freiberufliche Tätigkeit, also nicht im Angestelltenverhältnis (PKV läuft normal weiter)
- Wiedereintritt in das Angestelltenverhältnis im Sommer 2007: entsprechende Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG von Anfang, durchgängig bis heute überschritten, bei Eintritt und jeweils am Jahresanfang meinerseits Vorlage der vom AG verlangten Bestätigung und sonstiger Formalitäten meiner PKV
- jetzt im Januar 2009, 18 Monate nach Eintritt, Meldung vom AG, dass man im Sommer 2007 versäumt habe zu prüfen, ob Fortbestand in der PKV richtig ist --> Argument sinngemäß, "wir hätten Sie in der GKV versichern / anmelden müssen"

Angenommen, der AG hat Recht, inwieweit hätte er Rückgriff auf mich mit evtl. Nachzahlungen von Beiträgen an die GKV? Des Weiteren: Ein gleichzeitiges Laufen einer PKV und gleichzeitig pflichtversichert in einer GKV geht angeblich nicht, denn sobald man in der GKV ist hat man Meldepflicht an die jeweilige PKV. Der Vertrag bei der PKV müsste dann ab Sommer 2007 rückwirkend abgewickelt werden: Verrechnung der gezahlten Beiträge / Leistungen und ggf. Anwartschaftsraten... Inwiefern kann der AG hierfür mit herangezogen werden? Wie ist hier die Rechtslage?

Kennt Ihr Quellen oder Sonstiges wo man schauen könnte, ob es zu ähnlichen Fällen schon Urteile gibt?

Lieben Dank im voraus !

uni
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
svenvanhien
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.04.2007
Beiträge: 417

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 16:11    Titel: Antworten mit Zitat

Welche Ausschlussfristen wurden denn im Arbeitsvertrag vereinbart?
Haben Sie Ihrer PKV im Sommer 2007 nachweislich geschrieben, dass Sie wieder sozialversicherungspflichtig sind? Falls Nein, dann sieht es wohl so aus, dass Sie einen Großteil der PKV-Beiträge nicht wiederbekommen werden. Den GKV-Arbeitnehmer-Beitrag müssten Sie nachträglich trotzdem zahlen. Hier kommt es aber auf die Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag an.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
TrixiMaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.05.2008
Beiträge: 172
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 17:37    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Angenommen, der AG hat Recht, inwieweit hätte er Rückgriff auf mich mit evtl. Nachzahlungen von Beiträgen an die GKV?


Rückständige Beiträge, um diese handelt es sich ja dann, kann der Arbeitgeber nur für drei Monate nachträglich einbehalten ( § 28g SGB IV).
Wie sich die PKV verhält ist mir nicht bekannt.

TrixiMaus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
kleineroteHexe
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2008
Beiträge: 273

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 15:39    Titel: Antworten mit Zitat

Der Arbeitgeber muss seit 2007 prüfen ob die letzten drei Jahre die JAEG-Grenze überschritten wurde bzw. ob die weiteren Voraussetzungen für eine PKV vorliegen.

Bei vorheriger Selbständigkeit hätte wohl ab 2007 die Pflicht in der GKV bestanden. Der AG hat aber die Pflicht die notwendigen Unterlagen vom AN zu verlangen um den Sachverhalt zu prüfen. Spätestens bei einer Sozialversicherungprüfung, würde der Fall dann evtl. aufgedeckt werden. Reicht der AN auf Verlangen keine Unterlagen ein, müsste der AG sofort die GKV abrechnen.

Der AG kann wie gesagt nur drei Monate rückwirkend SV-Beiträge verlangen. Die restlichen GKV-Beiträge müsste der AG in diesem Fall selbst tragen.

Anders sieht es bei den geleisteten steuerfreien Zuschüssen zur PKV aus. Wenn keine Ausschlussfristen im Vertrag vereinbart sind gelten eigentlich drei Jahre. Der AG kann also die Zuschüsse vom AN zurückverlangen.

Inwieweit der AN die PKV rückabwickeln kann, weiß ich nicht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
uni
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 22:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

vielen Dank erst mal für Eure Antworten.

Sorry, bin jetzt etwas verwirrt. Was sind sog. "Ausschlussfristen generell und bezogen auf die Beiträge für die Krankenkasse" Verlegen ??

Ich habe alle PKV-Unterlagen bei Eintritt und dann auch jährlich (auf Verlangen des AG) diesen übergeben.

Habe ich das richtig verstanden, dass ich mit der Rückzahlung von GKV-Beiträgen in Höhe von drei Monatsbeiträgen (jeweils AN Anteil) ohnehin mit eingebunden bin bzw. diese zurückzahlen muss?

Wenn keine sog. Ausschlussfristen im Vertrag vereinbart sind, kann der AG von mir 18 x den vom ihm gezahlten AG-Zuschuss zu meiner PKV von mir zurückverlangen??


Danke !
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Renten- u. Sozialrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.