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Darf die Polizei Bilder auf meiner Digitalkamera betrachten?
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Obermotzbruder
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 14:45    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Wächter hat folgendes geschrieben::
also, wenn Sie Recht hätten
Wenn Obermotzbruder mir zustimmt, habe ich Recht. Mr. Green

Wächter hat folgendes geschrieben::
was wäre die Folge ?
Dann hätten wir ein Urteil und wären nicht mehr auf Spekulationen angewiesen. Mit den Augen rollen


@Biber.

Bevor ich Ihnen recht gebe werden eher die Posaunen von Jericho erschallen.
Wenn ich Ihnen erzählen würde, die Erde ist rund, müsste man Ihnen hierzu noch die erforderlichen Beweise vorlegen.
_________________
Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 15:57    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::
Die Polizei durfte und konnte nach der StPO.
Oder auch nicht. Aber das wird im Zweifel ein Richter zu entscheiden haben. Mit den Augen rollen

Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::
Genau.


Ich warte dann mal auf die Posaunenklänge Lachen
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 24.02.09, 16:06    Titel: Antworten mit Zitat

Tataaa, Tataaa, Tataaa! Ein dreifaches Helau!
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Wächter
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 16:36    Titel: Antworten mit Zitat

@Biber

Sie wissen aber schon, dass ein Urteil nur den zurückliegenden Einzelfall beurteilt - anders als das US-Rechtssystem, welches wir aus (schlechten) US-Serien / Filmen kennen.

Aber selbst, wenn jemand meint, dass die Durchsicht des Fotoapparates rechtswidrig sei und das vor Gericht prüfen wollte, so frage ich mich nach der Folge ?

Als staatlicher Verwaltungsakt müsste die Maßnahme vor einem Verwaltungsgericht geprüft werden. Nehmen wir an der Richter sähe die Maßnahme als rechtswidrig an. Dann würde er das so urteilen.

Und das war´s.



Aber: es gibt zwei Wege, zu begründen, dass die Durchsicht "erlaubt" war. 1. Strafprozessrecht und 2. Polizeirecht.
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, dass die jeweiligen Voraussetzungen nicht vorlagen... aber auch jeder Lottospieler hat selbstverständlich die Chance auf sechs richtige.

Hier beißt wohl keine Maus in den Faden... wer so ein Graffito fotografiert, dass ein Bahnmitarbeiter die Polizei verständigt und diese die Person kontrolliert, der muss auch die Voraussetzungen für eine Durchsicht des Fotoapparates erfüllt haben. Wenn diese nämlich nicht vorlagen, gab es auch keinen Grund die Person zu kontrollieren und die Personalien festzustellen. Letzteres ist nämlich mindestens ein ebenso schwerer Eingriff in die Rechte des Betroffenen wie die Durchsicht des Bilder - zumal die Durchsicht beendet wurde, als es keine Graffitibilder mehr zu gucken gab.
_________________
Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 16:49    Titel: Antworten mit Zitat

Wächter hat folgendes geschrieben::
- zumal die Durchsicht beendet wurde, als es keine Graffitibilder mehr zu gucken gab.


Frage

Das war doch immer unstreitig, dass der TE Graffiti fotografiert hat. Was wollte die Polizei denn daran ersehen?
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 24.02.09, 16:59    Titel: Antworten mit Zitat

Die Tatsache, dass ein Bahnmitarbeiter die Polizei verständigt, hat erstmal überhaupt nichts damit zu tun, ob die Durchsuchung in Ordnung war. Die haben in aller Regel von sowas nämlich keinen blassen Schimmer.

Und dass ein Bahnmitarbeiter ein Auge für "Sprayer" hat, wage ich zu bezweifeln Winken Vielleicht wollte er nur gut da stehen vor seinem Chef, wenn er einen ertappt. Winken
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Wächter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 17:13    Titel: Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
Wächter hat folgendes geschrieben::
- zumal die Durchsicht beendet wurde, als es keine Graffitibilder mehr zu gucken gab.


Frage




Damit wollte ich eigentlich auf die schwere des Eingriffs in die (Persönlichkeits-)Rechte eingehen. Je persönlichere Bilder angeschaut werden, desto schwerer der Eingriff. Werden jedoch nur Graffittibilder angeschaut ist das Persönlichkeitsrecht weniger tief verletzt.

Vermutlich wollte der PVB Bilder vom Sprühen oder anderen "Kunstwerken" sehen - als er jedoch Privatbilder entdeckte beendete er die Durchsicht.

Auf der Gegenseite muss man das Interesses an der Aufklärung an Graffititaten setzen.




Zitat:
Die Tatsache, dass ein Bahnmitarbeiter die Polizei verständigt, hat erstmal überhaupt nichts damit zu tun, ob die Durchsuchung in Ordnung war.


Stimmt - aber es ist ein Indiz auf die Gesamtsituation. Zumindest für uns im Forum.
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Phönix3
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 23:25    Titel: Antworten mit Zitat

Also, die vielen verschiedenen Betrachtungsweisen und §§ sind ja sehr interessant. Was aber noch keinem aufgefallen ist: WIESO schaut sich die Polizei das Handy bzw. die Bilder an ? Was könnte man dort sehen, was man nicht auch öffentlich hätte sehen können, den Zug betreffend ?. (Den graffitierten fotografierten Zug nämlich). Die Polizei hätte doch gar nicht um das Handy bitten müssen ! Wozu ? Ein Feststellen der Personalien und eine freundliche Erklärung, dass dies der Prävention von Sprühereien dient, hätte doch bestimmt gereicht. Einer der nicht sprüht, wird Verständnis haben und gerne seinen Ausweis geben, um die Personalien zu überprüfen. Einer der sprüht wird an dieser Stelle wohl pampig werden. Also. Ab hier lohnt es sich dann schon eher, mal genauer nachzusehen. Ausweisen muss sich jeder, wenn er danach gefragt wird. Ehrlich gesagt, ich würde mein Handy niemand aushändigen, schon aus Angst, er könnte die Bilder aus Versehen löschen......meinen Ausweis bekommt jeder, der ihn sehen will. LG Phönix
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Obermotzbruder
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 08:48    Titel: Antworten mit Zitat

Man nennt so etwas Inaugenscheinnahme von Beweismitteln.
"Der Mörder fotografiert gerade sein Opfer: Schönen guten Tag, was machen Sie da? Ich fotografiere gerade eine Leiche. Ach so. Schönen Tag noch" Böse
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 27.03.09, 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

Es wäre nicht auszuschliessen gewesen, dass auf der Kamera auch Bilder von der Tat zu sehen gewesen wären. Deswegen wurden die Bilder kontrolliert.

lg
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Phönix3
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 05:32    Titel: Antworten mit Zitat

flipmow hat folgendes geschrieben::
Es wäre nicht auszuschliessen gewesen, dass auf der Kamera auch Bilder von der Tat zu sehen gewesen wären. Deswegen wurden die Bilder kontrolliert.lg

Das lass' ich gelten, das ist richtig. An diese Möglichkeit habe ich nicht gedacht. Danke
LG Phönix
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