Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 26.03.09, 20:31 Titel: Besonders Unterhalts- Schiedungsrecht bei "kurzer"
Frau P. moechte sich nach 3 Jahren und 3 Monaten von Herrn F. scheiden lassen. Gilt da ein besonder Unterhalts- und Trennungsunterhaltssatz weil die Ehe so kurz war?
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 26.03.09, 23:39 Titel:
Wenn eine Ehe mehr als drei Jahre bestanden hat, wird eine Kürzung des Trennungsunterhalts und des nachehelichen Unterhalts wegen kurzer Ehedauer nicht in Betracht kommen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.