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Anwalt hat drei Wochen Frist verschlafen

 
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gagaja
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Anmeldungsdatum: 23.09.2007
Beiträge: 417

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 23:42    Titel: Anwalt hat drei Wochen Frist verschlafen Antworten mit Zitat

Hallo,

folgender fiktiver Fall zur Diskussion und die Bitte um Rat:


Ein Anwalt aus der Kanzlei „Bockmist“ hat die drei Wochen Frist versäumt, um gegen die Kündigung von Janni anzugehen. Genauer hier: http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=171602

Der Anwalt gibt sein Verschulden auch zu.


Auf welche (realistische) Summe kann Janni den Anwalt, der ihn (auch) den Job gekostet hat, verklagen? Da Janni nun arbeitslos ist, aber weiter laufende Kosten hat (Haus, Hof, Frau, Kind, Hund und Karnickel), wie schnell ist mit einem Urteil zu rechnen?

Danke für Anregung, Tipps und Wissen!
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Mein Großvater hat immer gesagt:

Es ist vielen Menschen gegeben, im Leben das Kinn hoch zu halten. Achtet aber darauf, dass die Nase im Laufe der Jahre nicht mit dem Kinn nach oben wandert!
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Holzschuher
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 23:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

zunächst müsste Janni überhaupt ein Schaden entstanden sein, kausal verursacht durch die Versäumung der Frist. War die Kündigung rechtens, dann dürfte auch kein Schaden entstanden sein.
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Gruß
Peter H.
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gagaja
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Anmeldungsdatum: 23.09.2007
Beiträge: 417

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 23:59    Titel: Antworten mit Zitat

Uaaaaa... Das Arbeitsverhältnis ist erst durch die nicht Einhaltung der Frist erloschen. Und die Kündigung ist vom Arbeitgeber "abgefeuert" worden, um einen unbequemen AN los zu werden. Wie klärt denn jetzt wer, ob die Kündigung rechtens gewesen wäre?
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Holzschuher
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 00:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Zitat:
Und die Kündigung ist vom Arbeitgeber "abgefeuert" worden, um einen unbequemen AN los zu werden.


...das ist meistens oder zumindest oft so; wenn der Arbeitgeber allerdings fleißig Gründe gesammelt hat, die eine Kündigung rechtfertigen, wäre die Kündigungsschutzklage erfolglos geblieben und ein Schaden nicht entstanden.

Zitat:
Wie klärt denn jetzt wer, ob die Kündigung rechtens gewesen wäre?


...zunächst außergerichtlich der Gegner - also der RA - und dessen Haftpflichtversicherung, so denn er sie denn einschaltet. Wenn das nicht fruchtet, das normale Zivilgericht.
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Gruß
Peter H.
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gagaja
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Anmeldungsdatum: 23.09.2007
Beiträge: 417

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 00:17    Titel: Antworten mit Zitat

Danke!
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Milo
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 00:25    Titel: Antworten mit Zitat

Der *neue* Anwalt des geschädigten Mandanten trägt vor, was der alte Anwalt hätte vortragen müssen, um dass Verfahren bei fristgerechter Klage zu gewinnen und der alte Anwalt wird sich überlegen, was den Anwälten des Arbeitgebers eingefallen wäre. Das Gericht, welches die Haftungsansprüche gegen den Anwalt prüft, denkt sich in einen Arbeitsgerichtsprozess rein und ignoriert die versäumte Frist.

Wenn das Gericht dann zum Ergebnis kommt, dass das Arbeitsgericht damals zu Gunsten des Arbeitnehmers hätte entscheiden müssen, steht ein Fehler des Anwaltes, der zu einem Nachteil geführt hat, fest.

Dann wird geprüft, ob der Nachteil durch den Mandanten hätte vermieden werden können, z.B. durch Rechtsmittel oder ähnliches.

Im weiteren Verlauf muss aus dem Nachteil der Schaden errechnet werden.

Sich einfach sagen: Ich bin jetzt 40, hätte noch 25 Jahre 3000,- Brutto verdient, also bitte 2500 X 25 aufs Konto und Krankenversicheurng und Rente bis zum Tod - wird so nicht gehen.

Der Mandant hat in jedem Fall eine Schadensminderungspflicht, die sich in der Jobsuche niederschlägt. LKWs beladen zu Konditionen, die einen dazu bewegen, einfach so vom Arbeitsplatz zu verschwinden, ist jetzt kein Job, den man ewig suchen muss. Eine Inanspruchnahme staatlicher Leistungen (ALG) bis zur Klärung der Haftungsansprüche ist wohl auch zumutbar.

Ich denke, ein Schaden wird sich erst beziffern können, wenn der Mandant wieder nen neuen Job hat, durch Addition von zwischenzeitlich erlittenen Gehaltseinbussen, Einbußen bei den Rentenanwartschaften, Bewerbungskosten, gfs. niedrigeres Gehalt im neuen Job....
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"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
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Niemand2000
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Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 05:28    Titel: Antworten mit Zitat

Niemand2000 hat folgendes geschrieben::
gagaja hat folgendes geschrieben::
Nach Ablauf der 3- Wochenfrist hat Janni seinen Anwalt gefragt, was nun weiter geschehen würde.
das hört sich jetzt so an, als hätte Janni erst nach Ablauf der 3-Wochen-Frist den Anwalt eingeschaltet.
wann wurde anwalt 1 eingeschaltet?
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gagaja
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Anmeldungsdatum: 23.09.2007
Beiträge: 417

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 07:21    Titel: Antworten mit Zitat

Einen Tag nachdem Janni die Unterlagen erhalten hat, hat er diese seinem Anwalt komplett übergeben. Der Anwalt gibt eindeutig zu, daß er die zweite Seite des Schreibens übersehen hat und so die Frist verstrichen ist.
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Smiler
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
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BeitragVerfasst am: 27.03.09, 08:35    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ein Gericht zum Schluß kommen sollte, das die Änderungskündigung gerechtfertigt war, ist dem AN kein Schaden entstanden. Wenn diese nicht gerechfertigt war, hätte
der AN den Schaden durch Annahme der Änderungskündigung unter Vorbehalt nicht minmieren können?
Der AN ging aber auf Sekt oder Selters, Lackschuh oder Barfuß Winken
Zitat:
Die Beklagte erklärte in dem Schreiben, dass für den Fall, dass der Kläger sein Einverständnis nicht zum veränderten Vertrag erklärt, das Arbeitsverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt wird. Die Beklagte bot den Abschluss des neuen Vertrags... an.

Hiermit wandte sich der Kläger einen Tag später an seinen Prozessbevollmächtigten. Diese reagierten..: Selbstverständlich ist unser Mandant mit einer geänderten Vergütung nicht einverstanden. Das Arbeitsverhältnis wird zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt.

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gagaja
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Anmeldungsdatum: 23.09.2007
Beiträge: 417

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 09:11    Titel: Antworten mit Zitat

Der neue Arbeitsvertrag beinhaltet eine Probezeit, die Janni nie überlebt hätte. Und einen erheblich geringeren Lohn. Die Annahme des Vertrages wäre also auch nicht gerade geschickt gewesen! Frage Auch deswegen ist der Vertrag von Janni und seinem Anwalt abgelehnt worden.

Aber das mit Sekt oder Selters will ich nicht ausschließen. Janni wußte, das seine Tage in dem Betrieb gezählt sind.
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Smiler
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Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 09:27    Titel: Antworten mit Zitat

gagaja hat folgendes geschrieben::
Der neue Arbeitsvertrag beinhaltet eine Probezeit, die Janni nie überlebt hätte. Und einen erheblich geringeren Lohn. Die Annahme des Vertrages wäre also auch nicht gerade geschickt gewesen! Frage Auch deswegen ist der Vertrag von Janni und seinem Anwalt abgelehnt worden.

Aber das mit Sekt oder Selters will ich nicht ausschließen. Janni wußte, das seine Tage in dem Betrieb gezählt sind.

Hatten sie einen Anwalt, für den Arbeitsrecht das tägliche Brot ist?
Denn die Annahme unter Vorbehalt ist was anderes als was Sie meinen und zur Probezeit war bereits anderweitig genug geschrieben worden.
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gagaja
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Anmeldungsdatum: 23.09.2007
Beiträge: 417

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 09:35    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe heute und Montag Kurzarbeit, Janni hat seinen Job verloren.

Ja, das ist ein Fachanwalt für Arbeitsrecht. Janni ist recht schlicht... ich denke nicht, daß er den Anwalt in eine bestimmte Richtung "getrieben" hat.
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kdM
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Anmeldungsdatum: 27.09.2004
Beiträge: 3223
Wohnort: Raum Flensburg-Regensburg

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 10:04    Titel: Antworten mit Zitat

gagaja hat folgendes geschrieben::
Der neue Arbeitsvertrag beinhaltet eine Probezeit, die Janni nie überlebt hätte. Und einen erheblich geringeren Lohn. Die Annahme des Vertrages wäre also auch nicht gerade geschickt gewesen! Frage Auch deswegen ist der Vertrag von Janni und seinem Anwalt abgelehnt worden.

Aber das mit Sekt oder Selters will ich nicht ausschließen. Janni wußte, das seine Tage in dem Betrieb gezählt sind.


§ 2 KschG fasst doch kurz und schmerzlos zusammen, wie man es machen muss:
Zitat:

Änderungskündigung
Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis und bietet er dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Kündigung die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Arbeitsbedingungen an, so kann der Arbeitnehmer dieses Angebot unter dem Vorbehalt annehmen, daß die Änderung der Arbeitsbedingungen nicht sozial ungerechtfertigt ist (§ 1 Abs. 2 Satz 1 bis 3, Abs. 3 Satz 1 und 2). Diesen Vorbehalt muß der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber innerhalb der Kündigungsfrist, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erklären.


Insbesondere der letzte Satz wäre hier möglicherweise - je nach den Umständen - das Mittel der Wahl gewesen. Ich erwarte von einem Anwalt, für den Arbeitsrecht das tägliche Brot ist, daß er

a) in der Lage ist, eine Änderungskündigung zu erkennen, auch wenn diese über zwei Seiten geht
b) weiß, daß bei einer Änderungskündigung zwei Fristen gleichzeitig laufen, nämlich die des § 2 KschG (dem Arbeitgeber spätestens innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung den Vorbehalt erklären) und die des § 4 KSchG (Klage beim Arbeitsgericht erheben); und für die Einhaltung dieser Fristen Sorge trägt
c) seinen Mandanten nach dem Erhalt einer Änderungskündigung darüber aufklärt, welche Handlungsmöglichkeiten dieser nun hat (akzeptieren/ablehnen/unter Vorbehalt annehmen); und welche Konsequenzen sich daraus ergeben.

In der Regel ist nicht "Sekt oder Selters", sondern das letztgenannte (Annahme unter Vorbehalt) das Mittel der Wahl. Bei der anderen Vorgehensweise, dem "Sekt oder Selters" sollte man m.E. als Anwalt den Mandanten immer darauf hinweisen, daß er im Falle der Niederlage im Prozess völlig ohne Arbeitsplatz dasteht. Wenn er sich dann trotzdem dazu entscheidet, und damit auf den Bauch fällt, soll er hinterher nicht jammern.

Ob und ggf. warum dies im konkreten Fall nicht gemacht wurde, und ob hier nicht nur ein Fristversäumnis des Anwalts, sondern auch ein Beratungsfehler vorlag, kann man natürlich von hier aus nicht beurteilen.
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„Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
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