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Unter 18 kostenpflichtige Registration

 
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alexbigdeal
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.03.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 20:16    Titel: Unter 18 kostenpflichtige Registration Antworten mit Zitat

Hallo alle
Habe eine Frage:
Wenn jemand unter 18 Jahre alt ist und sich bei einer Webseite registriert
die erst ab 18 Jahre ist und es kommt eine Rechnung die Kleingedruckte Kosten beansprucht hat,hat das Kind dann das Recht dazu sich zu weigern den Betrag zu bezahlen?
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 20:48    Titel: Antworten mit Zitat

Der Vertrag ist schwebend unwirksam. Trotzdem kommt Betrug als moegliche strafrechtliche Konsequenz auf den Jugendlichen zu.
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Rena Hermann
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 22:35    Titel: Antworten mit Zitat

Richard Gecko hat folgendes geschrieben::
Der Vertrag ist schwebend unwirksam.

Wobei dann meines Wissens ein "ich bin nicht volljährig, also zahl ich nicht" seitens des Jugendlichen nicht reichen dürfte. Da müssten schon die Erziehungsberechtigten im Sinne von "ich stimme dem Vertrag nicht zu" einschreiten.

Gruß
Rena
_________________
The angels have the phone box
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 01:06    Titel: Antworten mit Zitat

Sehe ich anders. Der Vertrag wird nur wirksam, wenn die Erziehungsberechtigten zustimmen. Nicht "der Vertrag ist wirksam, solange die Erziehungsberechtigten nicht widersprechen".
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Rena Hermann
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 21:24    Titel: Antworten mit Zitat

Ah ok ...
Nun - für die schwarzen Schafe der "Content-Industrie" tut mir diese Argumentationsrichtung nicht leid. Für alle anderen ehrlich gesagt schon. Traurig

Aber danke für die Aufklärung.
Grüße
Rena
_________________
The angels have the phone box
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 09:39    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn dem Anbieter ein Schaden entsteht, kann er diesen aber unter bestimmten Voraussetzungen geltend machen.
_________________
It's not about left or right, it's about right and wrong.
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Smiler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 10:49    Titel: Antworten mit Zitat

Rena Hermann hat folgendes geschrieben::
Ah ok ...
Nun - für die schwarzen Schafe der "Content-Industrie" tut mir diese Argumentationsrichtung nicht leid. Für alle anderen ehrlich gesagt schon. Traurig

Aber danke für die Aufklärung.
Grüße
Rena

Die seriösen Anbieter sind nicht gehindert erst nach Bezahlung, eines angemessenen einmaligen Betrags (§ 110 BGB), ihre Dienstleistung anzubieten. Wird diese Leistung dann abgerufen, sieht die Sache wohl anders aus.
_________________
Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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Boomzman
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.03.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 02:12    Titel: Antworten mit Zitat

macht es da noch einen unterschied wenn in den AGB's z.B. "hiermit verzichte ich auf mein widerrufsrecht" drin steht? aber trotzdem unter 18... und kann man dann wegen betrug angezeigt werden, wenn man das Geburtsdatum falsch eingegeben hat.

mfg
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ChrisR
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.09.2005
Beiträge: 751
Wohnort: Marburg

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 03:24    Titel: Re: Unter 18 kostenpflichtige Registration Antworten mit Zitat

alexbigdeal hat folgendes geschrieben::
Hallo alle
Habe eine Frage:
Wenn jemand unter 18 Jahre alt ist und sich bei einer Webseite registriert
die erst ab 18 Jahre ist und es kommt eine Rechnung die Kleingedruckte Kosten beansprucht hat,hat das Kind dann das Recht dazu sich zu weigern den Betrag zu bezahlen?

1.Um was für eine Art Dienstleistung handelt es sich?
2.Wie hoch ist der geforderte Betrag?
3.Wie hoch das Taschengeld?
4.Wurde die Leistung bereits in Anspruch genommen?
5.War der Preis klar ersichtlich?
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maconaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 09:07    Titel: Antworten mit Zitat

Boomzman hat folgendes geschrieben::
macht es da noch einen unterschied wenn in den AGB's z.B. "hiermit verzichte ich auf mein widerrufsrecht" drin steht?


Ach - in Allgemeinen Geschäftsbedingungen's kann so viel Unsinn stehen.... Mit den Augen rollen
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