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Verfasst am: 26.03.09, 17:45 Titel: (Betrug) Was tun nach einer Verjährung?
Person A kauft von Person B einige Geräte auf Rechnung, bezahlt hierfür jedoch keinen Cent. A schickt mehrere Mahnungen, Mahnbescheide, Gerichtsvollzieher und gibt sich schliesslich geschlagen. Nach fast fünf Jahren erfährt A schliesslich das B kurz nach der Bestellung den Offenbarungseid geleistet hatte und somit wusste das er die Ware nicht bezahlen konnte. Nun drohte A mit Strafanzeige wegen Betrug und B reagierte daraufhin indem er begann kleine Raten zu bezahlen. Im März waren nun genau 5 Jahre seit der Bestellung und Lieferung vergangen und fortan blieb die Ratenzahlung aus und B reagierte nicht mehr auf Schreiben und Mahnungen.
A würde nun die angedrohte Strafanzeige erstatten damit B nicht ungestraft davon kommt. Doch wie stehen da seine Chancen? Nehmen Staatsanwälte und Gerichte es sehr genau mit der Verjährung oder gibt es da einen Spielraum? Person A denkt das Person B mit der Ratenzahlung lediglich Zeit gewinnen wollte bis die Verjährung eintritt um der Strafanzeige zu entkommen.
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