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Verfasst am: 26.03.09, 22:06 Titel: Privat Insolvenz 1. Vorsitzender ja oder nein
Guten Narbend ihr lieben,
Ich habe eine Frage zur Privat Insolvenz.
Darf eine Privatinsolvente Person 1Vorsitzender eines Vereins sein?
bzw. Darf eine Privatinsolvente Person Vorsitzender einer Interessen Gemeinschaft sein
Ich frage mich das schon lange bin aber bis heute auf kein Ergebnis gekommen meines Wissens ist es ja so das eine Insolvente Person wissentlich keine Schulden machen darf da man aber als Vorsitzender einer Interessen Gemeinschaft voll haftbar mach bar ist wäre es nicht ein Vorsatz den Vorsitz eines Vereins zu übernehmen.
Dass man in der Insolvenz keine weiteren Schulden machen darf, weil sonst die Restschuldbefreiung in Gefahr ist, ist (leider) ein Ammenmärchen. Es gibt keine Vorschrift in der InsO, die einen solchen Versagungsgrund vorsieht. Allerdings erzählen dies die Treuhänder und ihre Mitarbeiter den Schuldnern gerne. Man kann das vielleicht etwas als erzieherische Maßnahme werten.
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