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Vertrag Pflichteilsverzicht

 
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Batman-KM
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.02.2009
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 17:57    Titel: Vertrag Pflichteilsverzicht Antworten mit Zitat

Hallo,

meine Eltern sind geschieden und mein Vater möchte mich nun vorzeitig auszahlen (hat wieder neu geheiratet und mittlerweile weitere Kinder), damit ich im Falle eines Erbfalls keinen Anspruch mehr auf den gesetzlichen Pflichtteil habe.

Was sollte eurer Meinung nach alles in so einen notariell beglaubigten Vertrag zum Pflichteilverzicht? Und auf was muss man dabei achten?

Vielen Dank.
MfG Batman
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 18:08    Titel: Antworten mit Zitat

Das sagt dir der Notar.

MfG
Matthias
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 00:04    Titel: Antworten mit Zitat

In einem notariell beurkundeten (nicht beglaubigten) Vertrag kann man auf sein gesetzliches Erbrecht verzichten. Wer auf sein gesetzliches Erbrecht verzichtet hat, hat auch kein Pflichtteilsrecht mehr.

Der Verzicht kann aber auch auf das Pflichtteilsrecht beschränkt werden.

Der künftige Erblasser kann für den Verzicht auf das Erbrecht oder das Pflichtteilsrecht eine Gegenleistung erbringen, bei der es sich regelmäßig um die Zahlung eines Geldbetrags handelt. In dem Vertrag können die Höhe des Geldbetrags und die Zahlungsmodalitäten vereinbart werden.
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Batman-KM
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.02.2009
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 09:59    Titel: Antworten mit Zitat

Franz Königs hat folgendes geschrieben::
Der künftige Erblasser kann für den Verzicht auf das Erbrecht oder das Pflichtteilsrecht eine Gegenleistung erbringen, bei der es sich regelmäßig um die Zahlung eines Geldbetrags handelt. In dem Vertrag können die Höhe des Geldbetrags und die Zahlungsmodalitäten vereinbart werden.


So soll es auch fest gehalten werden. Ich wollte mich nur schonmal im vorhinein erkundigen was üblicherweise in solch einem Vertrag steht, bzw. auf was man dabei ahcten muss?
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 10:06    Titel: Antworten mit Zitat

Meines Wissens steht in einem solchen Vertrag das, was die Vertragschließenden vereinbaren wollen.

Wichtig könnte sein, darauf zu achten, dass der Anspruch auf Zahlung des Geldbetrags auch durchgesetzt werden kann, wenn die Zahlung nicht freiwillig erfolgt.
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