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Artikelbeschreibung beim großen I-Net-Auktionshaus

 
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manilo
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Anmeldungsdatum: 11.03.2005
Beiträge: 121

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 11:51    Titel: Artikelbeschreibung beim großen I-Net-Auktionshaus Antworten mit Zitat

Hallo,
mich würde Ihre fachmannische Meinung zu einer Artikelbeschreibungen interessieren.

Fall: Ein Anbieter schreibt in der Artikelbeschreibung nichts weiter als:

"verkauft werden 2 Ixylon aus GfK + Gummis, Farbe weis, sind nagelneu und unbenutzt
auf Anfrage können sie auch in schwarz, rot, .... angefertigt werden"

Er steht als Überschrift: Ixylon Schwerter GFK "NEU"
Auf eingestellten Fotos sind 2 Schwerter abgebildet.

Ixylon ist ein Segelboot.

Was wäre in einem solchen Fall denn eigentlich bindend wenn es zum Streit kommt?
Die Bezeichnung oder das auf dem Foto abgebildete oder das Beschriebene?
Was ist in einem solchen Fall also das eigentlich zu wertende Angebot?

Vielen Dank
MfG
Manilo
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Smiler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 12:21    Titel: Antworten mit Zitat

Beim Verkäufer vor Gebotsabgabe auf evtl. widersprüchliche Angaben hinweisen. Sofern aus weiteren Umständen nicht schon sowieso erkennbar wird, was verkauft werden soll, bspw. Preis, Kategorie etc.
Im übrigen Boote haben durchaus auch Schwerter Winken
_________________
Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 12:29    Titel: Antworten mit Zitat

Schon wieder eine widersprüchliche Willenserklärung. Ich denke, das hängt davon ab, wer im Streit welche Position einnimmt. Wenn der Käufer behauptet, er wollte z.b. das Abgebildete kaufen, und der Verkäufer behauptet, er wollte das beschriebene verkaufen, dann kann einer von ihnen seine WE ändern und die WE des Vertragspartners annehmen. Wenn keiner dazu bereit ist, dann wird das wohl nix. Siehe z.B. einen ähnlichen Fall mit Lösung.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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