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ev bereits im januar abgegeben - eilt sehr

 
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andynbg1
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.10.2006
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 11:51    Titel: ev bereits im januar abgegeben - eilt sehr Antworten mit Zitat

a hat bereits ende januar eine ev abgegeben. nunmehr erhält a ein schreiben indem er darauf hingewiesen wird, dass er den termin zur abgabe der ev versaeumt hat und bis dienstag einen gewissen betrag erbringen soll, da der haftbefehl sonst vollstreckt wird.
dies kann doch wohl nicht wahr sein. a hat bei dem gv, der ihm nunmehr den haftbefehl zugestellt hat im januar die ev abgegeben.
wie soll sich a nun verhalten? soweit a weiss muss man nur einmal in drei jahren eine ev abgeben.
danke für die antworten
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idem
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.01.2007
Beiträge: 385

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

... es sei denn, es liegen die Voraussetzungen des § 903 ZPO vor (=wiederholte eidesstattliche Versicherung).
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