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Person B hat bei Person A einen Gegenstand über Internetauktionshaus [Name geändert] ersteigert für rund 200 EUR. Person A verschickt die Sendung als internationales Paket und glaubt, dass es als Paket auf jeden Fall versichert sei. Das Paket kommt beschädigt bei Person B an. Um genauer zu sein, er findet das Paket aufgerissen vor seiner Haustür. Person A hat aber keine zusätzliche Versandversicherung abgeschlossen, also ist (Wortsperre: Firmenname) nur verflichtet mit rund 60 EUR zu haften. Person A dachte, dass das Paket automatisch hoch genug versichert sei und sich die Erstattung nach dem Warenwert richtet und nicht pauschal gehandhabt wird. Ist Person A nun verpflichtet für den Schaden zu haften oder hat Person B keinerlei Ansprüche auf Rückzahlung von Person A?
Um genauer zu sein, er findet das Paket aufgerissen vor seiner Haustür.
Nicht veralbern lassen: Wenn der Transporteur ein heiles Paket übernimmt und es so wie beschrieben beim Empfänger abliefert, dann haftet er und zwar i. d. R. unbeschränkt nach § 435 HGB oder Art. 29 CMR. "Haften" heißt konkret, dass man ihm den Schaden in Rechnung stellen kann und wenn er nicht binnen x Tagen zahlt, wird er verklagt. Ob es eine Warentransportversicherung gibt kann dem B herzlich wurscht sein.
Wenn ich bei einem Elektronik-Markt eine Waschmaschine kaufe und die spring zu Hause nicht einmal an, dann ist es mir ja auch egal, ob der Verkäufer vergessen hat, eine Garantiekarte abzustempeln. Der haftet trotzdem, egal wie viele Versicherungen er nicht abgeschlossen hat.
Also, es war Versand von privat zu privat. Eine Versandversicherung wurde nicht extra erwähnt, da Person A ja glaubte, dass das Paket automatisch versichert sei ohne noch zusätzlich was abschließen zu müssen.
Heißt das, dass das Paketunternehmen unbegrenzt haften muss, weil die Ware nicht ordnungsgemäß übergeben wurde? Oder muss Person A als Verkäufer haften?
Hinzu kommt noch, dass das Paket zu Person B nach Italien geschickt wurde und demnach auch ein anderes Paketunternehmen zugestellt hat als das bei dem Person A die Ware abgegeben hatte. Hoffentlich gibt es da keine Probleme hinsichtlich Deutschland - Italien
Heißt das, dass das Paketunternehmen unbegrenzt haften muss, weil die Ware nicht ordnungsgemäß übergeben wurde?
So wie der Fall geschildert ist: Ja. Also dasjenige Unternehmen per Post und vorab per Fax und per e-mail anschreiben, welches von A mit der Beförderung beauftragt wurde, alle Unterlagen beifügen, Beleg über Höhe des Schadens, Zahlungsfrist setzten, mit RA drohen.
Zitat:
Oder muss Person A als Verkäufer haften?
Vielleicht, ist aber bei einem Transportschaden und einer Haftung des Transporteurs auch egal. Das wissen die Transporteure auch, sie können sowohl vom Absender als auch vom Empfänger in Anspruch genommen werden.
Zitat:
Hoffentlich gibt es da keine Probleme hinsichtlich Deutschland - Italien
Nein. Das wird vielmehr ein Problem des auftragnehmenden deutschen Transporteurs, wie er sein Geld vom italienischen Nachunternehmer wieder bekommt.
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