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Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 27.03.09, 14:19 Titel:
Der Angebotstext kann (!) im Einzelfall natürlich - hinreichende Schöpfungshöhe vorausgesetzt - urheberrechtlich geschützt sein.
Nicht geschützt ist jedoch der abstrakte Inhalt (also z.B. "Firma Kasuppke berechnet für einmal Dach decken 2,500 EUR netto").
Ich würde denken, auch im UWG finde ich nichts, was es mir untersagt, ein Angebot einer Firma an deren Konkurrenz "weiterzutratschen". Preisgeheimnisse werden vom deutschen Recht eigentlich nicht geschützt. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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