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Verfasst am: 26.03.09, 23:17 Titel: Wand mauern zwischen zwei Haushälften im Haus
Hallo (ich glaub ich werd langsam zur Nervensäge )
ich hab nochmal eine Frage, diesmal zur Errichtung einer Abgrenzmauer - also einer Mauer, die beide Haushälften voneinander trennt im Gebäude. Das Haus ist nicht so groß, dass eine Brandschutzmauer Pflicht ist. So eine wäre mir momentan auch viel zu teuer.
Wie sieht es da rechtlich aus, wenn der eine Nachbar eine gemauerte Wand auf seiner Hälfte des Hauses hochmauert - also nicht direkt auf der Grenze, sondern noch auf seiner Seite. Ist das erlaubt? Oder ist es Pflicht, dass beide Nachbarn gemeinsam ein Wand auf der Grenze im Haus ziehen müssen?
Da ich mich mit meinem Nachbarn nicht verstehe, würde es mir lieber sein, ich könnte meine eigene Mauer ziehen, denn ich habe einen privaten Kontakt zu einem Maurer, der es maurern würde.
Müßte ich einen bestimmten Abstand zur DDH-Grenze im Haus einhalten, wenn ich meine Mauer ziehen darf oder würde 10-20 cm reichen?
Wäre toll, wenn ihr nochmal Rat wüßtet.
Danke und Gruß von Janis
Edit: Das Gebäude ist aufgeteilt in einen ehemaligen Stallteil (das ist meiner) und einem Wohnhausteil (das ist der Nachbar). Es wurde früher beides von einer Familie genutzt - es sind aber getrennte Flurstücke mit jeweils eigener Flurstücknummer auf dem die Haushälften stehen. Also ich habe Haushälfte A. auf Flustück WX. und Nachbar hat Haushälfte B. auf Flurstück YZ.
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 27.03.09, 08:02 Titel:
Wer sollsie daran hindern eine eigene Wand hoch zu ziehen? Üblicherweise muß bei solchen DHH beide Wände direkt auf die Grenze gebaut werden. Ich würde ihnen raten zwischen beiden Wänden 5cm platz zu lassen und diesen zwischenraum mit Dämmung auszufüllen. Dies verhindert erstens die Schallübertragung und zweitens bringt es etwas für die Wärmedämmung. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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