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Wenn das Kündigungsschutzgesetz nicht gilt (Kleinbetrieb, unter 5 Arbeitnehmer) und eine ordentliche Kündigung ausgesprochen wurde, hat der Arbeitnehmer dann Anspruch auf eine Abfindung?
Selbst wenn das Kündigungsschutz gelten würde, gäbe es nur einen Fall in dem der AN einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung hat.
Zitat:
§ 1a Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung
(1) Kündigt der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und erhebt der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Frist des § 4 Satz 1 keine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, hat der Arbeitnehmer mit dem Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf eine Abfindung.Der Anspruch setzt den Hinweis des Arbeitgebers in der Kündigungserklärung voraus, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt ist und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist die Abfindung beanspruchen kann
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Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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