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Verfasst am: 27.03.09, 14:40 Titel: Auf Strommasten klettern
Hallo Zusammen,
angenommen Klaus entdeckt seine Leidenschaft zum Klettern
und schwingt sich eines Abends über den Zaun einer stillgelegten Fabrik um
den dortigen Schornstein zu erklimmen.
Als er von seiner Klettertour zurückkehrt wird er schon von der Polizei erwartet.
Klaus ist:
- mittleren Alters, daher kein Jugendstrafrecht
- weder alkoholisiert noch anderweitig "unzurechnungsfähig"
- bisher ein unbescholtener Bürger
- nicht suizidgefährdet, er hat sich während dieser Tour mit entsprechender Ausrüstung gesichert, ein Vorsatz dieser Tat ist also zu erkennen.
Welche Straftaten würden hier zutreffen? Gegen welche Gesetze hätte Klaus verstossen? Wie ist die Rechtslage?
Und ganz wichtig, könnte Klaus diese Aktion seiner Frau verheimlichen?
Zum Beispiel 123 StGB, wenn der Eigentümer Anzeige erstattet. Außerdem könnte er für die Kosten des Polizeieinsatzes herangezogen werden.
Das mit der Frau wird allerdings schwierig.... _________________ ...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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