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recht.de :: Thema anzeigen - Muss Vermieter Bad erneuern, wenn abgenutzt (raue Wanne)?
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Muss Vermieter Bad erneuern, wenn abgenutzt (raue Wanne)?

 
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snyder
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.10.2006
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 16:51    Titel: Muss Vermieter Bad erneuern, wenn abgenutzt (raue Wanne)? Antworten mit Zitat

Hallo.

Ich wohne seit fast einem Jahr als Mieter in einer Wohnung.

Schon beim Einzug befand sich die Badewanne in einem sehr schlechten Zustand, da sie auch schon sehr alt ist, wie alt bzw. wie lang sie schon eingebaut ist und genutzt wird, weiß ich leider nicht, ich schätze um doe 20-30 Jahre. Die Badewanne weist keine Risse ö.Ä. vor, allerdings ist sie nicht glatt wie normale Badewannen sondern komplett rau - der Rand, sowie innen in der Wanne. Das sorgt dafür, dass sie sehr schnell schmutzig wird und vorallem, dass man sie nicht richtig sauber bekommt. Wenn mann sie z.B. mit dem normalen Lappen putzen will, bleiben die ganzen Fusseln vom Lappen hängen bzw. wird der Lappen regelrecht von der Wanne aufgerissen. An ein Baden in dieser Wanne ist gar nicht mehr zu denken, da es einfach unangenehm ist, da es wirklich sehr rau ist. Vom Vermieter kam dazu nur "Die Wanne ist ja sehr alt, da ist es klar, dass die sich abnutzt und rau wird." Die Badewanne an sich ist auch nur zum baden gedacht und nicht zum duschen. Das Badezimmer ist nur bis zur halben Höhe der Wand gefliest. Dadurch kann man keine Duschstange anbringen, da man dann im Stehen, mit dem Duschkopf in richtiger Höhe an der Wand, die ganze Tapete nassmachen würde. Ein "Duschen" ist dann nur möglich wenn man aufpasst, dass man die Wand nicht aus Versehen nass macht und den Duschkopf die ganze Zeit in der Hand hällt.

Heute habe ich nochmal mit dem Vermieter telefoniert und ihn nochmals drauf angesprochen. Er meinte, dass er über die Erneuerung der Badewanne nachdenkt, aber es ja so teuer wäre bei seiner Firma (ca. 1500 Euro) und er dann die Miete erhöht. Als ich meinte, dass man das auch billiger bei einer anderen Firma bekommen könnte, meinte er nur "Das soll ja vernünftig gemacht werden und nicht gepfuscht.". Dabei gibt es nicht nur diese eine Firma, die übrigens nicht mal hier im Ort liegt, wodurch dann erhöhte Anfahrtsgebühren fällig werden, die das ordentlich macht.

Dazu meine Fragen:

Muss er die Wanne aus den genannten Gründen ersetzen?
Kann er die Miete, wenn er die Wanne erneuert, dann einfach so erhöhen?
Muss ich als Mieter evtl sogar etwas zuzahlen?


Ich habe noch ein anderes "Problem".

Im Badezimmer sind einige Fliesen gebrochen. Dies war ebenfalls schon beim Einzug. Es sind einmal die Fliesen direkt und an zwei verschiedenen Stellen im Bad die Fugen die gebrochen sind.

Ich habe hier einmal Bilder, weil es sich immer so schwer erklären lässt:

http://img515.imageshack.us/img515/6397/39389976.jpg Der Riss geht bis zumm Boden (siehe nächstes Bild)
http://img515.imageshack.us/img515/8798/28842690.jpg
und der zweite Riss im Bad, hier ist es auch fast über die komplette Wand, allerdings nur die Fugen
http://img99.imageshack.us/img99/3250/54611418.jpg

Dazu meine Fragen:
Muss er die Fliesen erneuern?
Wenn er die gebrochenen Fliesen nich mehr zu kaufen findet, muss er die kompletten Fliesen im ganzen Bad erneuern? (Habe ich in einem anderen Forum gelesen)

Die Risse in den Fugen abzudichten ist ja kein Problem. Aber es könnte sich dort doch schon Schimmel gebildet haben, oder?


Wäre schon, wenn schnell eine Antwort kommt Smilie Falls jemand noch weitere Bilder sehen möchte, einfach bescheid sagen. Nur kann ich die Wanne nciht fotografieren bzw. sieht man auf den Fotos nicht, dass sie rau ist Winken

Liebe Grüße


Zuletzt bearbeitet von snyder am 27.03.09, 17:00, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 17:00    Titel: Antworten mit Zitat

In beiden Fällen gilt wohl, dass dies der gemietete Zustand ist, daher ist der VM auch nur verpflichtet genau diesen Zustand zu erhalten. Sprich wenn die Wanne kaputt geht, müsste er nur eine gleich alte Wanne einbauen. Wird er dann wohl nicht tun, aber zu mehr ist er halt nicht verpflichtet. Alles was über eine Instandsetzung hinaus geht und unter Modernisierung fällt kann vom VM auf die Miete umgelegt werden mit 11% der Kosten p.A..

Achja, einen Anspruch auf eine Erneuerung nach ablauf einer Zeit X gibt es nicht.
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snyder
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.10.2006
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 17:07    Titel: Antworten mit Zitat

Strider hat folgendes geschrieben::
I11% der Kosten p.A...


Das heißt er darf nur 11 % von Betrag auf die Miete aufschlagen? Was heißt p.A.? Sehr glücklich

Der Vermieter hatte irgendwas von den 1500€ Kosten (also komplett alles was da anfällt bei) auf 10 Jahre Miete gesagt, also knapp über 10€ pro Monat dann erhöht. Kann das stimmen?
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ralph12345
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.04.2007
Beiträge: 704
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 17:16    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage wäre, ab wann der bestimmungsgemäße Gebrauch der Wohnung beeinträchtigt ist. Die Möglichkeit dazuhat der Vermieter zu gewährleisten, eine Wiederherstellung dieses Zustandes stellt keine Modernisierung dar. Wenn der VM meint, die Badewanne taugt nicht mehr zum baden, dann ist das wohl so weit, die zuerneuern.
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snyder
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.10.2006
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 17:21    Titel: Antworten mit Zitat

ralph12345 hat folgendes geschrieben::
Die Frage wäre, ab wann der bestimmungsgemäße Gebrauch der Wohnung beeinträchtigt ist. Die Möglichkeit dazuhat der Vermieter zu gewährleisten, eine Wiederherstellung dieses Zustandes stellt keine Modernisierung dar. Wenn der VM meint, die Badewanne taugt nicht mehr zum baden, dann ist das wohl so weit, die zuerneuern.


Ich denke ja, dass es soweit ist. Ich meine, wenn man in einer Badewanne nicht mehr baden kann weil man sich, tschuldiguung, den A***** fast abschürft, und das richtige Duschen nicht möglich ist (wegen den halbhohen Fliesen) und es so sehr umständlich ist zu duschen, dann ist es meiner Meinung nach natürlich so weit.

Ich habe den Vermieter auch drum gebeten sich das nochmal anzuschauen. Obwohl er das eigentlich schon weiß wie die is...
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RM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 10:33    Titel: Antworten mit Zitat

snyder hat folgendes geschrieben::

Ich denke ja, dass es soweit ist. Ich meine, wenn man in einer Badewanne nicht mehr baden kann weil man sich, tschuldiguung, den A***** fast abschürft, und das richtige Duschen nicht möglich ist (wegen den halbhohen Fliesen) und es so sehr umständlich ist zu duschen, dann ist es meiner Meinung nach natürlich so weit.


Strider hatte bereits zutreffend darauf hingewiesen, dass relevante Maßstab der vertragsgemäße Zustand ist und nicht der wunschgemäße. Bestimmungsgemäß ist damit der Gebrauch einer Badewanne mit genau der Oberfläche, die beim Vertragsabschluss vorhanden war. Weiter dürfte vertragsgemäßer Zustand sein, dass ein Brauseschlauch an der Badewannenarmatur vorhanden ist. Dies ist nun keinesfalls eine Dusche und damit ist die Bemerkung, duschen wäre wegen halbhoher Fliesen umständlich, einfach nur überflüssig.

Damit wir uns richtig verstehen: ob in einem konkreten Einzelfall ein Mangel und damit ein Instandsetzungsanspruch besteht, kann hier und aus der Entfernung niemand entscheiden. Für die Annahme eines Mangels reicht es aber nun mal keinesfalls aus, dass irgendetwas dem Mieter nicht gefällt.
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Susanne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 11:33    Titel: Antworten mit Zitat

Der Fragesteller hat ja deutlich geschrieben:

Zitat:
Die Badewanne an sich ist auch nur zum baden gedacht und nicht zum duschen.


Offensichtlich versucht der Mieter mit Duschen auszuweichen, da Baden nicht mehr möglich ist. Weiterhin beschreibt der Fragesteller sehr gut, dass der üblicherweise vorhandene Emailleüberzug der Badewanne weg ist. Das mag zwar der vertragsgemässe Zustand sein, allerdings ist eine Badewanne nicht erst dann kaputt, wenn sie kein Wasser mehr hält ?!
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 11:45    Titel: Antworten mit Zitat

snyder hat folgendes geschrieben::
Das heißt er darf nur 11 % von Betrag auf die Miete aufschlagen? Was heißt p.A.? Sehr glücklich

Der Vermieter hatte irgendwas von den 1500€ Kosten (also komplett alles was da anfällt bei) auf 10 Jahre Miete gesagt, also knapp über 10€ pro Monat dann erhöht. Kann das stimmen?


p.A. heisst per Anno, also pro Jahr.

Wenn der VM 1500,- Euro Kosten hat darf er davon 11% pro Jahr auf die Miete aufschlagen, was, wenn ich mich nicht verrechnet habe, 13,75 Euro im Monat mehr Miete bedeutet und das solange bis der Mietvertrag beendet ist. Es spielt dabei keine Rolle das irgendwann die Kosten wieder drin sind, denn der Mieter muss ja auch weiterhin Miete zahlen, wenn der VM die Wohnung abbezahlt hat Winken.
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DMC
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.07.2005
Beiträge: 166
Wohnort: Schwaben

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 13:07    Titel: Antworten mit Zitat

snyder hat folgendes geschrieben::
Ich habe hier einmal Bilder, weil es sich immer so schwer erklären lässt:

Nach meinem Dafürhalten hilft hier nur noch die große HILTI

snyder hat folgendes geschrieben::
Dies war ebenfalls schon beim Einzug

Solange immer noch jeden Morgen ein Dummer aufsteht, können auch weiterhin Bruchbuden in diesem Zustand vermietet werden.

snyder hat folgendes geschrieben::
Es sind einmal die Fliesen direkt und an zwei verschiedenen Stellen im Bad die Fugen die gebrochen sind.

So etwas sollte man direkt bei resp. unmittelbar nech dem Einzug als Mangel anzeigen.

Zitat:
Er meinte, dass er über die Erneuerung der Badewanne nachdenkt

Es gibt Möglichkeiten, die Wanne neu zu beschichten, was einer neuen Wanne in Bezug auf Nutzbarkeit und Optik etwa gleich käme, jedoch dem wirtschaflichen Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen näher käme. Darüber könnte man sich mal im Fachhandel informieren
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pragmatiker
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.07.2007
Beiträge: 1047

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 13:47    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="DMC"]
snyder hat folgendes geschrieben::
snyder hat folgendes geschrieben::
Dies war ebenfalls schon beim Einzug

Solange immer noch jeden Morgen ein Dummer aufsteht, können auch weiterhin Bruchbuden in diesem Zustand vermietet werden.


selber denken hilft oft weiter...
wer glaubt, für nen appel und ein ei gäbe es paläste zu mieten, der glaubt auch an den osterhasen.
immer noch gilt vertragsfreiheit. der TE hat hier klar geschrieben, das die wanne und das bad schon bei einzug so aussahen. von irgendwelchen zusagen des vermieters, das zu ändern hat er nichts geschrieben. also ist davon auszugehen, das die bilder den vertragsgemäßen zustand darstellen.
merke: wir leben in einem freien land, in dem man frei verträge schließen kann und zu frei aushandelbaren bedingungen. wer sich einen stall anmieten will, kann das tun, wer sich einen palast anmieten will, kan das auch tun. letzlich spiegelt der mietzins in der regel auch den zustand der angemieteten sache wieder.
der mieter kann auch hingehen, und zB dem vermieter vorschlagen, ein neues bad zu zahlen oder sich daran zu beteiligen. alles nicht verboten.
_________________
Ich freue mich über Eure ehrlichen Bewertungen (einfach auf den grünen Punkt unter meinem Benutzernamen klicken und los geht´s)
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DMC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.07.2005
Beiträge: 166
Wohnort: Schwaben

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

pragmatiker hat folgendes geschrieben::
merke: wir leben in einem freien land, in dem man frei verträge schließen kann und zu frei aushandelbaren bedingungen.

Habe ich nie abgestritten. Nur: Ich setze meinen Ar*** da nicht rein.

Im Umkehrschluss wäre es mir auch zu peinlich, so etwas zu vermieten. Jedenfalls nicht zu Wohnzwecken.

Gruß
DMC (Vermieter + Mieter)
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pcwilli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 15:59    Titel: Re: Muss Vermieter Bad erneuern, wenn abgenutzt (raue Wanne) Antworten mit Zitat

snyder hat folgendes geschrieben::
Hallo.

Ich wohne seit fast einem Jahr als Mieter in einer Wohnung.


Nach fast einem Jahr Wohnzeit würde ich sagen das sich der Zustand verschlimmert hat und nicht mehr so wie angemietet ist.
Daher kann und würde ich nicht sagen das dies ein angemieteter Zustand ist.

Der Mieter könnte jetzt hingehen und mit einem Anwalt für Mietrecht eine Mietminderung durchführen,
Die Badewanne ist unzumutbar stark aufgerauht. Mieter dürfen die Miete um 3% kürzen (AG Gronau, aus WM 1991, S. 262).
Aber ob dies was bringt ist in Frage gestellt.

Ich würde als erstes dem Vermieter eine Schadensmeldung schriftlich überreichen und fragen wie man weiter verfahren will.
Vielleicht behebt der Vermieter ohne zu murren den Schaden und alles ist Gut oder man sagt dem Anwalt er soll eine Mietminderung durchführen und sich um alles weitere kümmern.
_________________
Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
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